anonym
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5 gefundene Ergebnisse
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627 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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42 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee · -
1,877 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
4,925 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
784 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteWünsche mir die Möglichkeit einer Kategorisierung von Einnahmen und Ausgaben, z.B. Kostenstellen oder eine andere Unterscheidungsmöglichkeit.
Hintergrund: Ich sollte meine Einnahmen und Ausgaben zukünftig trennen in "Künstlerische Tätigkeit" und "Sonstige". So kann ich einen Antrag bei der Künstlersozialkasse stellen, wenn mein Gewinn aus der Künstlerischen Tätigkeit den Anforderungen zur Aufnahme entsprechen.
Auch für andere Zwecke könnte ich mir eine Kategorisierungsmöglichkeit gut vorstellen: z.B. könnte man die Einnahmen und Ausgaben einem bestimmten Projekt zuordnen und hätte dann einen Überblick, welches Projekt am lukrativsten war.
Bitte bei der Umsatzsteuer-Zahllast aus der Zeile "Umsätze zum Steuersatz 19 %" zwei Zeilen machen:
- Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %
- Unentgeltliche Wertabgaben - Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 19%
Hintergrund: Bei der Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt sind diese beiden Werte getrennt anzugeben (Zeile 38 und 40).
Daher bitte auch bei der Übersicht der Umsatzsteuer-Zahllast entsprechend getrennt angeben.
Somit muss man sich diese beiden Werte nicht manuell berechnen bzw. aus der Einnahmen-Überschussrechnung nach Kategorien heraussuchen.