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anonym

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7 gefundene Ergebnisse

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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,  

    vielen Dank für Ihr Feedback. Seit kurzem können Sie unsere neue Funktion in der Belegvorschau nutzen, um einfach alternative Layouts anzulegen und zwischen diesen und Ihrem Standardlayout auszuwählen.  Alle Details dazu finden Sie in unseren FAQs: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/6205938-mehrere-layouts-erstellen-und-verwenden . Nutzen Sie gerne die Feedback-Funktion in der Layout-Auswahl, um uns Rückmeldung zu geben. Dank Ihrem bisherigen Feedback konnten wir bereits erste Verbesserungen integrieren, wie beispielsweise die Unterstützung weiterer Layouts in Serienvorlagen.  

    Viele Grüße

    Katja@lexoffice Team

    anonym unterstützt diese Idee  · 
  3. 1,507 Stimmen
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.

    Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.

    Viele Grüße,
    Katja@lexoffice Team

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,   


    wir halten dieses Feature für interessant. Der Vorschlag befindet sich derzeit in Prüfung, er steht aber weiterhin für Sie offen zur Abstimmung.  Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden wir den Status entsprechend aktualisieren.


    Viele Grüße 

    Finance-Team@lexoffice

    anonym unterstützt diese Idee  · 
  5. 4,661 Stimmen
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.

    Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.

    Viele Grüße,
    Katja@lexoffice Team

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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    anonym kommentierte  · 

    Kunden können 20% bzw. 1200,00 € der Aufwendungen für Handwerkerleistungen jährlich von der Einkommensteuer absetzen. Anerkannt werden die in Rechnung gestellten Fahrt- und Lohnkosten (brutto). Nicht anrechenbar sind die Materialkosten. Begünstigt sind alle Dienstleitungen im Haushalt und auf dem Grundstück des Kunden, die dem Zweck der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung dienen.

    Damit die Kunden die ausgeführten Handwerkerleistungen steuerlich absetzen können, muss ein spezieller Vermerk auf den Rechnungen zur Ausweisung des Lohnkostenanteils aufführt werden. Der Vermerk kann etwa so lauten: "Im Bruttobetrag sind 809,68 € Lohnkosten enthalten. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer beträgt 129,28 €."

    Unter "Produkt oder Service anlegen" müsste eine weitere Auswahl erscheinen, sodass ein Haken für "Arbeits- oder Fahrzeit" gesetzt werden kann. Auf der Rechnung werden dann diese Positionen aufaddiert und als Fußtext ausgegeben.

    anonym unterstützt diese Idee  · 
  7. 78 Stimmen
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