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Genau das fehlt auch bei Ausgabebelegen und Ausgabeminderungen. Diese werden auch nicht gegeneinander ausgeglichen.
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Finde ich auch sehr schön nur noch wichtiger wäre den EK-Preis im Artikelstamm hinterlegen zu können, damit dann auch eine Berechnung des Rohertrags durchgeführt werden kann !!!
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Nach Absprache mit unserem STB, buchen wir Gutscheinverkäufe als "sonstige Einnahmen - ohne UST" und Gutscheineinlöse als sonstige Ausgaben. Als Belegtext geben wir dann "Gutscheineinlöse" an. Beim buchen der Einnahme kann man leider kein Belegtext "Gutscheinverkauf" hinterlegen, was zumindest eine Verbesserung wäre, auch wenn dies immer zu Rückfragen des STB führt.
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1,256 Stimmen
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45 Stimmen
anonym
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Für uns als Unternehmen wäre es ebenfalls sehr hilfreich, wenn wir Ausgangsrechnungen, die aus einem anderen System kommen, als CSV und oder Datev-Konformen Format, in Lexoffice importieren könnte. So wäre dann eine Zuordnung der Zahlungseingänge (Bank und PAYPAL) ein Kinderspiel und macht die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater um einiges leichter - Stichwort Abgleich von OPOS !!! Hatte den Wunsch allerdings schon vor 12 Monaten geäußert aber leider bis dato nichts passiert.