Marian
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Die allermeisten Taxiquittungen werden über Stadtfahrten ausgestellt und unterliegen somit dem reduzierten MwSt.-Satz von 7%. Überlandfahrten (MwSt. 19%) sind die absolute Ausnahme. Bei Taxiquittungen sollte daher bei der Belegerfassung standardmäßig 7% MwSt.-Satz vorbelegt sein. Dies würde einige Klickerei ersparen. Typische Merkmale für Taxi-Quittungen:
- Postkartenformat (meist im Querformat)
- Beleg enthält Text "TAXI" oder "Taxibetrieb(e)".
Cool, wenn es umgesetzt werden würde.