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Es wäre sehr von Vorteil, wenn beim Rechnungs-oder Mahnungsempfänger eine Empfangs oder wie bei einigen Emailanbietern schon üblich, eine Lesebestätigung vorgenommen werden muß.
Hintergrund ist, das es vermehrt vorkommt das Kunden Ihre Rechnung nicht bezahlen und angeben sie hätten garkeine Rechnung (per Email) erhalten. Nach deutschen Recht ist der Versender einer Email, (in dem Fall der Rechnung oder Mahnung per Email), verpflichtet nachzuweisen das der Empfänger diese auch wirklich bekommen hat, und das ist momentan so nicht möglich. Die Tatsache, dass im Lexoffice der Versand nachvollzogen werden kann ist leider kein Beweis für den Eingang beim Empfänger.