Anonymous
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Wenn man zwei oder mehr persönliche Unternehmen hat, die mit Lexoffice geführt werden, generiert LexOffice für jedes Unternehmen eine Umsatzsteuervoranmeldung. Aufgrund §2 UStG darf der Unternehmer aber nur eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Somit kann die automatische Umsatzsteuervoranmeldung von LexOffice zur Elsterübertragung nicht genutzt werden und händisch muss die konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung über Elster verschickt werden.
Praktisch wäre wenn mit Lexoffice die konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung durch verknüpfung beider Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen läßt und diese aus LexOffice verschickt wird.