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anonym

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    Ich habe Kunden und Lieferanten, bei denen der Umsatzsteuersatz 0% oder 19% oder 7% ist, jedesmal wenn der Kunde oder Lieferant richtig bei der Belegprüfung erkannt wird, muss der Umsatzsteuersatz für die Dienstleistung/Honorar oder Ware neu bestimmt werden.

    Einfacher wäre es wenn der Umsatzsteuersatz mit dem Kunden/Lieferanten einmal festgelegt wird und dann automatisch für alle weitern Belege zukünftig gleich richtig angesetzt wird.

  2. 75 Stimmen
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    Für mich ist es auch essentiell, Honorar/Gage von anderen Service-Dienstleistungen zu trennen. Derzeit erscheint alles auf einem Erlöse-Konto obwohl es unterschiedlichen Kategorien nämlich Honorar/Gage oder Service-Dienstleistungen zuordenbar ist. Wäre ein wichtiges Feature.

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  3. 408 Stimmen
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    Wenn man zwei oder mehr persönliche Unternehmen hat, die mit Lexoffice geführt werden, generiert LexOffice für jedes Unternehmen eine Umsatzsteuervoranmeldung. Aufgrund §2 UStG darf der Unternehmer aber nur eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
    Somit kann die automatische Umsatzsteuervoranmeldung von LexOffice zur Elsterübertragung nicht genutzt werden und händisch muss die konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung über Elster verschickt werden.

    Praktisch wäre wenn mit Lexoffice die konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung durch verknüpfung beider Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen läßt und diese aus LexOffice verschickt wird.

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