wolf
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4 gefundene Ergebnisse
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68 Stimmen
wolf unterstützt diese Idee ·
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89 Stimmen
wolf unterstützt diese Idee ·
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739 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Funktion zum OSS-Verfahren steht Ihnen von nun an zur Verfügung.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Teamwolf unterstützt diese Idee ·
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1,172 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamwolf unterstützt diese Idee ·
Unternehmen die in mehr als einem Land USt. registriert sind, müssen die Möglichkeit haben unterschiedliche Umsatzsteuersätze und ID's auszuweisen. Es geht hier nicht um umsatzsteuerfreie Lieferungen, sondern um solche bei denen tatsächlich USt. in einem anderen EU-Staat abgeführt werden muss.
Bisher ist es nicht möglich diese korrekt als Umsätze zu erfassen, da Lexoffice immer die deutsche USt. annimmt. Dies gilt selbst dann, wenn korrekte Rechnungen z.B. von Billbee importiert werden. Lexoffice schreibt diese dann in "deutsche" 19% USt. Rechnungen um. Dann würde man die USt. aber doppelt abführen. Bei der Erklärung im Ausland und im Inland. Dies ist für den internationalen Handel ein großes Problem. Ich wünsche mir hier dringend eine Lösung.