OSS/MOSS: Umsatzsteuer für elektronische Leistungen an EU Privatkunden
Lexoffice unterstützt nicht die seit dem 01.01.2015 gültige neue Gesetzeslage zur Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen für EU-Privatkunden.
Hier muss statt dem MwSt-Satz des Verkäufers der MwSt-Satz des Herkunftlandes des Käufers zugrundegelegt werden. Also z.B. den Mehrwertsteuer Satz aus Italien, falls der Käufer meiner elektronisch/online vertriebenen Software aus Italien stammt. Das habe ich aber bei der manuellen Rechnungserstellung aber nicht hinbekommen, weil die Mehrwertsteuer-Sätze nur 0%/7%/19% vorschlagen aber nicht die des Ziellandes (z.B. Italien, Griechenland, UK, ...).
Betroffen sind Geschäfte, die Unternehmer, Anbieter oder Shops mit privaten Kunden (B2C) schließen. Voraussetzung ist, dass es sich um „elektronisch erbrachte Leistungen“ handelt:
Das sind zum Beispiel:
- Hosting-Angebote
- Streaming-Angebote
- Kostenpflichtige Mitgliederportale
- Betreiber von Online Datenbanken
- Downloads von Filmen oder Musik
- Anbieter digitaler Bilder oder E-Books
- Betreiber von Online Verkaufsplattformen
Also ziemlich viele Geschäftsbereiche.
Hier gibt es mehr Informationen:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/e-commerce-faq-umsatzsteuer-elektronische-leistungen-2015/
https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Steuerrecht/Umsatzsteuer/eu-verordnung-zum-mini-one-stop-shop-moss-
http://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/umsatzsteuer-bei-elektronische-dienstleistungen_186_268808.html
http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/8019-neue-umsatzsteuer-2015.html
Was in Lexoffice gebraucht wird:
- die Möglichkeit solche Umsätze sauber zu buchen (damit die USt. korrekt bleibt und nicht verfälscht wird)
- die Möglichkeit einfach Rechnungen dafür erstellen, wo der USt.-Satz des Landes des Käufers automatisch eingefügt wird, wenn das Produkt/die Leistung als "elektronische Dienstleistung" gekennzeichnet wird
- ein Report der MOSS-Umsätze um die zusammenfassende Meldung (ZM) beim BZSt abgeben zu können

Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Funktion zum OSS-Verfahren steht Ihnen von nun an zur Verfügung.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Abschlagsrechnungen zu erstellen sollte auch für Privatkunden im europäischen Ausland möglich sein. Da wir viele Kunden in Österreich haben und wir immer Anzahlungen verlangen.
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anonym kommentierte
Gerade jetzt zur EU-Mehrwertsteuerreform am 1. Juli 2021 wird die Funktion sehr dringend benötigt. Es kann in der Tat nicht schwer sein, dass manuelle 0%, 7%, 19% Steuersatzfeld in ein manuelles Steuersatzfeld umzuwandeln.
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anonym kommentierte
Gerade jetzt zur EU-Mehrwertsteuerreform am 1. Juli 2021 wird die Funktion sehr dringend benötigt. Es kann in der Tat nicht schwer sein, dass manuelle 0%, 7%, 19% Steuersatzfeld in ein manuelles Steuersatzfeld umzuwandeln.
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anonym kommentierte
Anpassbare Steuersätze für EU-Ausland zur EU-Mehrwertsteuerreform 1. Juli 2021 z.B. einstellbarer Steuersatz für Österreich = 20% MwSt.
Ansonsten ist lexoffice, sobald die Lieferschwelle von 10.000€ überschritten wurde, für Verkäufe ins EU-Ausland nicht mehr zu gebrauchen.
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anonym kommentierte
Schade, dass sich bis heute (2021) in diesem Bereich immer noch nichts getan hat. Ich benötige auch eine Funktion für die korrekte Buchung von der USt. des jeweiligen EU Landes z.B. Österreich 20% oder Niederlande 21% und überlege zu wechseln. Kann doch wohl nicht so schwer/aufwändig sein, die festen 0%, 7%, 19% Steuersatz-Felder in ein manuelles Steuersatz-Feld anzupassen.
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anonym kommentierte
Schade, dass sich bis heute (2021) in diesem Bereich immer noch nichts getan hat. Ich benötige auch eine Funktion für die korrekte Buchung von der USt. des jeweiligen EU Landes z.B. Österreich 20% oder Niederlande 21% und überlege zu wechseln. Kann doch wohl nicht so schwer/aufwändig sein, die festen 0%, 7%, 19% Steuersatz-Felder in ein manuelles Steuersatz-Feld anzupassen.
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anonym kommentierte
Wir erbringen grenzüberschreitende Leistungen bei Privatkunden. Hierbei müssen wir in unserem Fall für Österreich 20% Umsatzsteuer in Angebot - Rechnung ausweisen. Eigentlich ein normaler Geschäftsvorfall im Grenzgebiet....
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anonym kommentierte
Dies wäre sinnvoll einzuführen damit Lexoffice mir die Prüfung der Erwerbsschwellen der verschiedenen EU-Länder prüft. Bei einer Überschreitung der Erwerbsschwellen müsste ich mich ja in einem anderen EU-Land umsatzeuerlich erfassen lassen. Dies könnte dann unterjährig geprüft werden von mir.
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anonym kommentierte
die Umstellung der MwSt. hätte dazu genutzt werden können individuelle MwSt. Sätze z.B. von Hand einzugeben. Es wurden nur die 2 üblichsten Steuersätze für 6 Monate verändert ohne die Möglichkeit andere Steuersätze einzugeben. Wir sind Handwerker und arbeiten auch im Ausland. Es muß die MwSt. des Landes angegeben werden in dem die Leistung erbracht wird und auch dort abgeführt werden. Ich hoffe daß am 31.12. wenn die MwSt Reduzierung beendet ist, das so umgesetzt wird, daß individuelle MwSt. Sätze eingefügt werden können.
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anonym kommentierte
Es wäre super wenn mann in der Rechnung die Mehrwehrsteuer
selber anklicken oder ändern könnte. Würde jetzt viel Zeit sparen. -
anonym kommentierte
Dass das immer noch nicht möglich ist, ist schon fast nachlässig. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer kann durchaus auch mal einen, in DE nicht steuerbaren, Hilfsumsatz mit Ort im Ausland haben. Dann wäre z.B. mal 20% für Österreich notwendig. Eine Seltenheit ist das durchaus nicht!
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anonym kommentierte
Wir brauchen das für Österreich mit 10% und 20%
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AdminLexware (Support, lexoffice) kommentierte
Liebe Unterstützer dieser Idee, vielen Dank für Ihr Feedback - wir haben den Fehler auch gleich behoben. Viele Grüße
Emily @ lexoffice Team -
anonym kommentierte
Der Hilfetext "UStID der Schweiz" ist falsch, bzw. stimmt aktuell nicht mehr. Siehe hiezu :
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anonym kommentierte
Bei Berechnung von Lieferungen in die Schweiz mit eigener schweizer UST-ID ist die MwSt mit 7,7% auszuweisen. Das muss doch möglich sein.
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anonym kommentierte
Ich benötige auch dringend die 10,7% für Pflanzen!!!
Bitte dringend umsetzen! -
schinzelh kommentierte
Ich nutze Lexoffice seit 1,5 Jahren und brauche jetzt ebenfalls die MOSS-Funktionalität. Die Antwort des Support: "Ob und wenn ja, wann dies in lexoffice kommen wird kann ich leider nicht sagen." Schade, dann habt ihr zum Jahreswechsel einen Kunden weniger.
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anonym kommentierte
Einfach freie Wahl bei der Eingabe der Steuersätze im betreffenden Feld. Nicht jeder arbeitet immer mit den Vorgegeben Sätzen.
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Frank kommentierte
Leider immer noch nicht umgesetzt :(
Im 'normalen' b2b-Zahlungsverkehr zwischen EU-Ländern kein Problem, wenn beide eine UstIDNr haben: dann kann die EU-Rechnung ohne MwSt gestellt werden.
Wir haben aber viele Partner, die im EU-Ausland keine UstIDNr haben und daher die Rechnung mit MwSt stellen müssen(!). Laut Finanzamt müssen wir diese MwSt auch in der Buchhaltung entsprechend 'richtig' buchen: klares KO-Kriterium gegen LexOffice :( -
antjegallo kommentierte
Ich nutze Lexoffice seit ca. einem Jahr und habe nun auch meine ersten digitalen Produkte verkauft. Nun musste ich feststellen, dass ich das nicht sauber buchen kann, da es keine MOSS-Funktionalität gibt. Mein Workaround ist nun folgender, dass ich die Steuern, die unter MOSS fallen, direkt beim BZST melde. In Lexoffice erstelle ich eine separate Rechnung, die nur den Nettopreis aufweist mit einem fetten Hinweis, dass es sich um ein digitales Produkt handelt. Dies Rechnung sieht mein Kunde nicht, das dient nur der Meldung. Mein Kunde erhält seine Rechnung aus dem Online Shopsystem. Nicht sehr befriedigend, vor allem dafür, dass Lexoffice grad die Gebühren angehoben hat. Ich schaue mich zum Ende des Jahres nach einer anderen Software um, denn auf diesen holprigen und manuellen Weg habe ich auf Dauer keine Lust.