antjegallo
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739 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Funktion zum OSS-Verfahren steht Ihnen von nun an zur Verfügung.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Teamantjegallo unterstützt diese Idee ·
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Ich nutze Lexoffice seit ca. einem Jahr und habe nun auch meine ersten digitalen Produkte verkauft. Nun musste ich feststellen, dass ich das nicht sauber buchen kann, da es keine MOSS-Funktionalität gibt. Mein Workaround ist nun folgender, dass ich die Steuern, die unter MOSS fallen, direkt beim BZST melde. In Lexoffice erstelle ich eine separate Rechnung, die nur den Nettopreis aufweist mit einem fetten Hinweis, dass es sich um ein digitales Produkt handelt. Dies Rechnung sieht mein Kunde nicht, das dient nur der Meldung. Mein Kunde erhält seine Rechnung aus dem Online Shopsystem. Nicht sehr befriedigend, vor allem dafür, dass Lexoffice grad die Gebühren angehoben hat. Ich schaue mich zum Ende des Jahres nach einer anderen Software um, denn auf diesen holprigen und manuellen Weg habe ich auf Dauer keine Lust.