Eigenkapital - 0800 Gezeichnetes Kapital / Stammeinlage .
Leider ist es nicht möglich als Neugründung (GmbH) die korrekte Buchung für die Stammeinlage i.H.v. 25.000€ durchzuführen, da es nicht das korrekte Eigenkapitalkonto gibt.
Bilanziell ist das Konto "1890 Privateinlage" und "0820 Ausstehende Einlage nicht eingefordert" nicht in Gänze korrekt. Diese Buche ist die erste Buchung einer jeden Neugründung. Planen Sie dies mit einzubauen?
Liebe Ideengeber:innen,
es gibt gute Neuigkeiten:
Wir haben die passende Kategorie für Stammeinlagen eingefügt.
Viele Grüße
Support Team @ lexoffice
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anonym kommentierte
1,5 Jahre alt das Thema und immer noch nicht umgesetzt?
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anonym kommentierte
Leider ist es nicht möglich das Stammkapital / Stammeinlage oder eine Kapitalerhöhung auf das Konto SKR03 - 0800 zu buchen. Das macht eine nachträgliche Korrektur des Steuerberaters immer notwendig und schleppt sich durch alle Jahre. Wichtig für UG und GMBH.
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Graf Zahl kommentierte
Hallo Flairnailstyle! Du schriebst:
" Der Steuerberater hilft da auch nicht, da bei entsprechenden Prüfungen, die Buchhaltung vor Ort korrekt und vollständig sein muss. Die DATEV-Buchungen beim Steuerberater helfen nur weiter, wenn dieser die komplett Buchhaltung macht. Dann wäre Lexoffice aber überflüssig."
Gerade habe ich das Protokoll der aktuellen Betriebsprüfung bekommen. Die Prüferin (und unser Stb.) fand es völlig normal, dass wir in Lexoffice gebucht und dann nach DATEV exportiert haben. Die Daten für den Prüfer kamen auch aus DATEV. Bei uns war das also kein Problem, aber von der rechtlichen Seite her hast Du natürlich Recht und mich auf Deiner Seite.
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Marcus kommentierte
Würde mich hier gerne anschließen aber auch für die Kapitalkonten der GbR-Gesellschafter die auf den Konten 0870 bzw. 0880 zu erfolgen haben
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Flairnailstyle UG kommentierte
Bei Kapitalgesellschaften muss das gezeichnete Kapital zwingend entweder auf das Konto 0800 (SKR03) bzw. 2900 (SKR04) gebucht werden, Ohne diese Konten ist die Buchhaltung für Kapitalgesellschaften nicht verwendbar, da unvollständig. Der Steuerberater hilft da auch nicht, da bei entsprechenden Prüfungen, die Buchhaltung vor Ort korrekt und vollständig sein muss. Die DATEV-Buchungen beim Steuerberater helfen nur weiter, wenn dieser die komplett Buchhaltung macht. Dann wäre Lexoffice aber überflüssig.
Bitte die Konten umgehend nachpflegen !!!!!!