Gebäude / Immobilien abschreiben
Es wird mit den Funktionen "Anlagenverwaltung und Abschreibung" geworben, diese sind allerdings nicht voll nutzbar. Es können weder Gebäude / Immobilien, Garagen noch Grundstücke angelegt werden. Die entsprechenden Konten sind bei der Belegerstellung nicht vorhanden und in der Anlagenverwaltung fehlen die nötigen Rubriken.
Dies ist für den Kunden vor dem Kauf der Software nicht ersichtlich – er bekommt es erst schmerzlich zu spüren, wenn er die Funktion benötigt. Vom Support heißt es dann, man müsse eine andere Software nutzen. Das ist meiner Meinung nach völlig inakzeptabel. Es handelt sich hier um Grundfunktionen der Anlagenverwaltung. Warum können die Funktionen nicht implementiert werden?
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anonym kommentierte
Guten Tag, ich bin ebenfalls sehr erstaunt, dass es die Anlagekategorie Immobilien und Immobilien im Bau nicht gibt! Das ist eine absolute Notwendigkeit. Wenn ich die Kommentare anschaue, dann ist seit 2019 nichts passiert. Wie kommts? Ist eine Erweiterung zeitnah geplant?
Danke für Ihre Rückmeldung. -
anonym kommentierte
Als Selbständige habe ich ein Büro, dessen Kosten ich neben allen anderen Ausgaben ebenfalls in der Buchhaltung erfassen muss. Dazu gehören natürlich auch die Abschreibungen. Ich bitte dringend um Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten. Danke.
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anonym kommentierte
Gebäude / Immobilien, Garagen, Grundstücke und Außenanlagen abzuschreiben ist eine Notwendigkeit für Vermieter. Bitte implementieren sie dies, mit Priorität.
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anonym kommentierte
Bitte rufen Sie den Kommentar vom 7.9.2020 noch einmal auf Er entspricht genau meiner heutigen Meinung und ist doch schon 3 Jahre alt.
Wird sich in Richtung Abschreibung jemals etwas tun? -
anonym kommentierte
Ich bin Vermieter und hier fehlt mir im Prinzip der Grundsatz meines Geschäftes. :/
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anonym kommentierte
Bitte implementieren! Es ist ziemlich unprofessionell, wenn ich immer dazusagen muss, dass der "Bauwagen" eigentlich meine Immobilie 1 und der "Tresorraum" meine Immobilie 2 ist :(
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anonym kommentierte
Ich falle auch gerade aus allen Wolken. Lexoffice ist doch für Selbstständige gedacht. Und es ist absolut üblich, dass Selbstständige einen Arbeitsraum benötigen und dieser nicht zwangsläufig gemietet wird, sondern auch gekauft werden kann. Sei es der Kauf eines Büros oder eines Eigenheims mit häuslichem Arbeitszimmer.
Wie kann es sein, dass ich knapp 20,- € im Monat für ein Programm zahle, welches diese simple Kategorie in den Abschreibungen nicht anbietet?
Muss ich jetzt mein Buchhaltungsprogramm wechseln und die vergangenen 8 Monate in ein neues Programm einpflegen, um mein Büro abschreiben zu können? Wer bezahlt mir die Arbeitszeit und die 8 Monate Lexoffice Gebühr, welche ich umsonst bezahlt habe?
Ich sehe, der vorherige Kommetar ist eineinhalb Jahre alt und die Kategorie existiert nach wie vor nicht. Anscheinend hat Lexoffice nicht vor, hier nach zu justieren. -
anonym kommentierte
immer noch nichts in dieser Hinsicht passiert? Leute es ist schon ein Jahr her...
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anonym kommentierte
Gebäude (Immobilien), Grundstücke!!!
Bitte, mach es möglich. -
anonym kommentierte
ich möchte als Beispiel dazu noch ergänzen: Sie kennen bei den Anlagen beispielsweise einen Heißluftballon, einen Hubschrauber und sogar ein Luftschiff. Ich würde mal flapsig dazu sagen, somit Dinge die so ziemlich "jeder vor der Haustür zu stehen hat" ... ;-)
Eine Immobilie, die nun weiß Gott sehr verbreitet ist, kann ich nicht als Anlage erfassen und Abschreiben. Dies sollte unbedingt geändert werden! -
anonym kommentierte
Ist es ungewöhnlich eine betrieblich teils - od. vollgenutze Wohnung/gebäude abzuschreiben???????????
Nein sicherlich nicht.
Leider finde ich hier keine Möglichkeit diese Kategorie auszuwählen!!!!!!
Ich frage mich ernsthaft warum?
Bitte AFA um Kategorie Gebäude/Wohnung/Immobilie ergänzen...dann wären viele glücklicher.
Danke liebes Lexofficeteam.VG
C. Hahn -
anonym kommentierte
Hallo Liebes Lex Office Team,
hier kann ich meinem Vorredner nur bei pflichten. Es fehlt die Möglichkeit Gebäude oder Außenanlagen anzuschaffen und abzuschreiben. Ist es da nicht möglich diese Funktionalität mit ins Portfolio auf zunehmen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.