Konten für Künstlersozialkasse / KSK
Die Künstlersozialabgabe ist für nahezu jedes Unternehmen ein Thema. Leider gibt es aktuell keine Möglichkeit die Abgaben korrekt zu buchen. Notwendig hierzu wäre:
a.) Konto für das Künstlerhonorar für abgabepflichtige Entgelte
b.) Konto für nichtabgabepflichtige Entgelte (z.B. Reisekosten)
c.) Die KSK-Abgabe selbst
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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daniel kommentierte
Ich muss hier noch mal nachhaken. Als Unternehmen, das für die Buchung zahlreicher Künstler:innen KSK abgeben muss, benötigen wir dringend ein Konto hierfür. Haufe selbst erklärt hier ja, wohin gebucht werden soll – bitte gebt und diesen Konto.
Ebenso wichtig wäre eine Checkbox beim Einlesen einer erhaltenen Rechnung, die Abfragt, oben eine Rechnung KSK-abgabenpflichtig ist. Dann könnten nämlich die fälligen KSK-Beträge auf diese Weise direkt als Aufstellung gesammelt werden.
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erik kommentierte
Lexoffice möchte für Freiberufler da sein und vergisst die große Grupe der Künstler, Designer, Fotografen, etc. Wer in der Künstlersozialkasse ist kann die Beiträge nicht korrekt verbuchen. Konto Versorgungskassen“ 4160 fehlt und ist nicht hinzuzufügen.
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anonym kommentierte
Moin,
Wir sind ein Verein und würden gerne für die interne Nutzung von Lexoffice bei Löhnen die Personengruppe 900 dazu haben.
Und auch gerne den KSK 49 für Vereine! -
anonym kommentierte
Nach dem KSVG müssen Unternehmen und Selbstständige bei Einkauf von künstlerischen oder publizistischen Leistungen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Die meisten Einkäufer wissen von dieser Abgabe jedoch nichts, wodurch ihnen Strafen durch die KSK drohen.
Schön wäre, wenn deshalb eine Notiz mit * unter das Honorar eingetragen werden könnte, wie es bspw. bei der Kleinunternehmerregelung der Fall ist.
Z. B.: *Das angegebene Honorar ist abgabepflichtig bei der Künstlersozialkasse.
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anonym kommentierte
Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist für viele Selbstständige ein Thema und ich finde es recht müßig am Ende des Jahres nochmal alle Belege durchzugehen und die Beträge zusammenzurechnen um meine jährliche Meldung an die KSK zu machen.
Meine Idee wäre diesbezüglich ein Filter in den Kontakten, wo man eine Checkbox setzen kann, wenn ein Lieferant KSA-pflichtig ist. So könnte man am Ende des Jahres ein Export oder Report ziehen mit allen relevanten Belegen und würde sich einiges an Aufwand sparen. Die Vorbereitung einer Lohnsteueraußenprüfung würde es auch um einiges erleichtern.
Beste Grüße
Sebastian -
o.klaus kommentierte
Es mag im ersten Moment recht spezifisch erscheinen, betrifft aber wohl die meisten Unternehmen. Wenn man einen Freelancer beauftragt der künstlerisch tätig ist (dazu gehören auf Grafiker, Texter etc.) ist ja eine Abgabe an die KSK zu zahlen, die man am Ende des Jahres melden muss. Wie angenehm wäre es, wenn man bei jedem Beleg ein Häkchen setzen könnte, ob er abgabepflichtig ist. Ein Counter zählt die Nettosummen zusammen und am Ende des Jahres kann man diese Summe melden ohne nochmal durch alle Belege des Jahres gehen zu müssen...
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anonym kommentierte
Für freiberufler ein wichtiger Posten und nicht unüblich in kreativen Berufen
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anonym kommentierte
Ich bin als freiberuflicher Künstler über die KSK versichert. Ich möchte meine monatlichen Beiträge mit Lexoffice buchen. Eine enstprechende Kategorie fehlt bisher, daher bitte ich darum sie und die nötigen Konten anzulegen
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anonym kommentierte
Ich vermisse das Konto auch dringend.
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anonym kommentierte
Gibt es diese Funktion mittlerweile?
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anonym kommentierte
Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Lexoffice bewirbt explizit Künster*innen, ohne offenbar um deren steuerrechtliche Belange zu wissen. Warum wir nicht selbst Unterkonten anlegen können, ist mir schleierhaft. Ich verbuche die KSK-Beiträge mittlerweile als Personalkosten.
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anonym kommentierte
verstehe nicht, warum es das noch nicht gibt. Wäre perfekt, um direkt eine Jahresmeldung zur KSK aus Lexoffice heraus zu machen..
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erik kommentierte
Als Künstler werde ich explizit von Lexoffice beworben, kann aber meine KSK-Abgaben nicht korrekt verbuchen, weil im SKR 03 das Konto 4160 Versorgungskassen fehlt und nicht einzurichten ist.
Ist doch irgendwie Paradox!!!
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anonym kommentierte
Für mich das größte Manko. Die Funktion zur Markierung von KSK Positionen muss es schon bei der Erstellung des Angebotes geben. So das der beitrag von ca. 4,2% bei den entsprechenden kreativen Dienstleistern von Anfang an mit angeboten wird und so zum durchlaufenden Posten wird.
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o.klaus kommentierte
oder/und unter SK04 6431. Das nervt tatsächlich und betrifft doch wirklich fast jeden (Texte, Logos, Webseite etc.). im Moment bin ich wirklich ratlos wie ich die Abgabe und die Erstattungen buchen soll...
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anonym kommentierte
Richtig. Es müsste im SK03 wohl unter Sonstige Abgaben (4390) ein Konto Künstlersozialabgabe (4391) angelegt werden usf. Warum kann man das nicht manuell einrichten?
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Christopher Bulle - medicteach kommentierte
ja das wäre super!
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Sebastian kommentierte
Für uns ist diese "Funktion" auch super wichtig.
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Sebastian kommentierte
Diese Funktion fehlt uns auch! Wichtiges Thema!
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anonym kommentierte
Wäre echt super!!!
Aber mir fehlt vor allem auch das Konto "Versorgungskassen" auf welche ich die KSK später buche!