anonym
My feedback
1 Ergebnis gefunden
-
161 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·
Nach dem KSVG müssen Unternehmen und Selbstständige bei Einkauf von künstlerischen oder publizistischen Leistungen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Die meisten Einkäufer wissen von dieser Abgabe jedoch nichts, wodurch ihnen Strafen durch die KSK drohen.
Schön wäre, wenn deshalb eine Notiz mit * unter das Honorar eingetragen werden könnte, wie es bspw. bei der Kleinunternehmerregelung der Fall ist.
Z. B.: *Das angegebene Honorar ist abgabepflichtig bei der Künstlersozialkasse.