Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a
Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a ist seit Jahren gesetzliche Vorschrift. Das Programm sollte diese Kosten anhand der Eingang der Arbeitszeit/Stunden und Kfz-Kosten zusammenrechnen und als Text am Ende der Rechnung in Brutto/Netto anzeigen. Das Thema in diesem Portal schon angesprochen, aber nicht zur Umsetzung vorgesehen. Nachdem es eine Vorschrift ist, muss dies aber erledigt werden.
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anonym kommentierte
Ich benötige diese Vorgabe ebenfalls total dringend auf meinen Rechnungen. Bitte schnellstens nachholen.
Besten Dank! -
anonym kommentierte
leider fehlt diese Funktion nach wie vor, trotz das es gesetzliche Vorgaben gibt. Bitte dringend implementieren !!!
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anonym kommentierte
Summe der Serviceleistungen inkl. der Steuer für den Kunden errechnen und in der Rechnung gesondert aufzeigen. Hierfür wäre eine Funktion gut, die errechnet was brutto an Services geleistet wird und wieviel Steuern in dem Betrag enthalten sind. Das Ergebnis könnte man ähnlich wie die Zahlungsbedingungen in einem Text wiedergeben (wenn der Kunde es benötigt).
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anonym kommentierte
Gerade im Handwerk bieten andere Software Lösungen an, dass verschiedene Positionen zusammengefasst werden können und so man eine Übersicht bekommt welche Preise für welchen Raum anfallen.
Diese zusammen Rechnung fehlt leider noch in Lexoffice. -
anonym kommentierte
Bitte zumindest ein Feld unten in das Rechnungsformular einfügen, indem der Ausweis der Handwerkerrechnung nach §35a möglich ist.
Das ist für Handwerker wirklich sehr wichtig -
anonym kommentierte
Ausweisen der Lohnkosten das man es Prozentuell eintragen kann und
und es in der Rechnung dann automatisch aufgelistet wird. Und nicht manuell am Ende der Rechnung eintragen muss. -
anonym kommentierte
Ausweisen der Lohnkosten das man es Prozentuell eintragen kann und
und es in der Rechnung dann automatisch aufgelistet wird. Und nicht manuell am Ende der Rechnung eintragen muss. -
anonym kommentierte
Eine sehr gute Idee!
Am besten im Artikel Service einfach ein Feld Anlegen in dem man die Lohnkosten neben EK Netto hat. Keep it Easy. Das ganze könnte dann Automatisch mit dem Text den du Vorgewschlagen hast Aufgefüllt werden.Das Spart allen Handwerkern gleich mal eine Menge Zeit.
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anonym kommentierte
Haben wir schon oft vorgeschlagen. Wenn wir gewusst hätten, dass diese wichtige Funktion fehlt, hätten wir das Programm nicht abonniert.
Steuerliche Vorgaben muss ein Rechnungsprogramm automatisch ausweisen können.
Umsetzung wäre dringend notwendig! -
Stefan Kästner kommentierte
Lieber lexoffice-Support, warum ist diese dringend notwendige Funktion für Handwerk laut ihrer Markierung nicht vorgesehen? Sie werben extra für Handwerker und wollen diese Funktion nicht anbieten? Das ist irreführend und ein Kündigungsgrund. Diese Möglichkeit sollte schnellstmöglich implementiert werden!
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Stefan Kästner kommentierte
Dringend umsetzen! Ich habe mich für lexoffice entschieden, weil lexoffice extra mit "für Handwerker" wirbt und ich bin ehrlich gesagt enttäuscht, dass diese notwendige Funktion nicht vorhanden ist!
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anonym kommentierte
Privatkunden benötigen dies für die Steuererklärung.
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anonym kommentierte
Es wäre denke für jeden Dienstleister hilfreich, das man bei den Produkten/Services ,die Material- sowie Lohnkosten einsehen und separat von einander kalkulieren kann.
so kann im Nachgang auch Kostenanpassungen mit kleinem Aufwand realisiert werden -
anonym kommentierte
Automatische Berechnung der Brutto Lohnanteile einer Rechnung ausweisen
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anonym kommentierte
Dienstleister oder Handwerker deren Rechnungen nach EStG steuerlich absetzbar sind müssen um sich später zeit zu sparen einen festen freitext platzieren um lohn und material kosten auszuweisen
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anonym kommentierte
Der Anteil der Arbeitskosten muss sich grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung ermitteln lassen (BMF-Schreiben vom 10.1.2014, BStBl. 2014 I S. 75, Tz. 40). Die Frage ist, ob der Kunde einen Rechtsanspruch hat, dass der Handwerker den Lohnanteil in der Rechnung gesondert ausweist.
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anonym kommentierte
Ich finde es sehr ärgerlich, dass diese gesetzlich vorgeschriebene Angabe! nicht funktioniert. So schwer kann es doch nicht sein!
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anonym kommentierte
Ich würde es auch toll finden, wenn diese Funktion vorhanden wäre. Es gibt bereits Services (Lohnleistungen) und separat Produkte, die angelegt werden können, damit wäre ja eine Unterscheidung möglich.
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anonym kommentierte
Ich wollte es gerade vorschlagen!!! für unser Unternehmen ist es absolut wichtig und muss jedes Mal händisch mit eingefrickelt werden es ist sehr müßig und wäre bestimmt leicht umzusetzen.
Viele meiner Kollegen haben das gleiche Problem und nutzen auch lexoffice da muss doch bitte eine Lösung her. Der Anwender gibt errechnete Prozentzahlen an und es erscheint immer eine Zeile unter der Rechnung ganz easy eigentlich. -
anonym kommentierte
Kunden können 20% bzw. 1200,00 € der Aufwendungen für Handwerkerleistungen jährlich von der Einkommensteuer absetzen. Anerkannt werden die in Rechnung gestellten Fahrt- und Lohnkosten (brutto). Nicht anrechenbar sind die Materialkosten. Begünstigt sind alle Dienstleitungen im Haushalt und auf dem Grundstück des Kunden, die dem Zweck der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung dienen.
Damit die Kunden die ausgeführten Handwerkerleistungen steuerlich absetzen können, muss ein spezieller Vermerk auf den Rechnungen zur Ausweisung des Lohnkostenanteils aufführt werden. Der Vermerk kann etwa so lauten: "Im Bruttobetrag sind 809,68 € Lohnkosten enthalten. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer beträgt 129,28 €."
Unter "Produkt oder Service anlegen" müsste eine weitere Auswahl erscheinen, sodass ein Haken für "Arbeits- oder Fahrzeit" gesetzt werden kann. Auf der Rechnung werden dann diese Positionen aufaddiert und als Fußtext ausgegeben.