Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a
Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a ist seit Jahren gesetzliche Vorschrift. Das Programm sollte diese Kosten anhand der Eingang der Arbeitszeit/Stunden und Kfz-Kosten zusammenrechnen und als Text am Ende der Rechnung in Brutto/Netto anzeigen. Das Thema in diesem Portal schon angesprochen, aber nicht zur Umsetzung vorgesehen. Nachdem es eine Vorschrift ist, muss dies aber erledigt werden.
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anonym kommentierte
Hallo, ich würde es zur Vereinfachung toll finden, wenn man in der Belegerfassung „Rechnung schreiben“ die Möglichkeit hätte, einen Button anklicken zu können-der die Lohnkosten bezüglich § 35a (Haushaltsnahe Dienstleistungen) separat in einem Text unter der Rechnung zusammenfasst inkl. Betrag natürlich.
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anonym kommentierte
Dazu gehört auch, dass Handwerker auf der Rechnung der Lohnanteil gesondert ausweisen.
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anonym kommentierte
Absolut dringende Funktion, kann doch kein großer Aufwand sein das aus der Rechnung in den Text zu verknüpfen. Der Aufwand bei jeder Rechnung ist nicht tragbar und muss jedes mal ein neuer Text angelegt werden
Bitte überweisen sie den offenen Rechnungsbetrag bis zum {Zahlungsziel als Datum} unter Angabe der Rechnungsnummer auf unten stehendes Konto. Diese Rechnung enthält einen, nach §35a EStG anrechenbaren, Lohnkostenanteil in Höhe von netto: xxxxx€ bzw. bruto: xxxxx€ , mit einem Mehrwertsteueranteil in Höhe von: xxxxx€.
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anonym kommentierte
Unsere Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitsleistungen mit Zeiten über ein Ticketing-Tool. Gerne würden wir Zeiten über z. B. eine CSV-Datei direkt in die Rechnungen als Positionen importieren können. Das dürfte eigentlich einfach zu lösen sein (=Definition der CSV-Felder) und ein Import-Button, über den man z. B. die Rechnungsbeschreibungen direkt einarbeiten könnte.
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Dr.-Ing. Elmar Lohmüller kommentierte
Würden wir uns auch sehr wünschen!
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anonym kommentierte
Bei Handwerkerrechnungen den Lohnanteil automatisch ausweisen, wann ist dies möglich? .
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anonym kommentierte
Es wäre schön, wenn man bei Handwerkerrechnungen den Lohnanteil automatisch separat ausweisen könnte. Bisher muss ich immer einen manuellen Text schreiben und alles selber ausrechnen. Auch wäre es hilfreich, wenn es einen automatischen Text geben würde, mit dem Hinweis der Aufbewahrungsfristen.
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anonym kommentierte
Nach drei Jahren immer noch nicht umgesetzt, wo es doch so einfach wäre und von vielen Nutzenden hier schon als äußerst hilfreich beschrieben wurde. Das ist ein Manko!!!!!
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anonym kommentierte
Ich benötige diese Vorgabe ebenfalls total dringend auf meinen Rechnungen. Bitte schnellstens nachholen.
Besten Dank! -
anonym kommentierte
Es geht um das Thema "Lohnkostenanteile / haushaltsnahe Dienstleistungen gem. EStG § 35 a". Demnach müssen alle Lohnkostenanteile (inkl. Fahrt-/Anfahrtskosten) in brutto in einer Summe am Ende der Rechnung ausgewiesen werden. Andernfalls kann der Kunde die Lohnkostenanteile nicht von der Steuer absetzen. Bei dem bisher in unseren Firmen eingesetzten Programm konnte mann einerseits in den Artikeln (bei Ihnen Produkte) einen Haken setzen, ob es sich hierbei um Lohnkostenanteile/Fahrtkosten handelt, andererseits konnte man direkt in den Rechnungen auch noch in den einzelnen Positionszeilen individuell einen Haken setzen, wenn diese Position in der Gesamtsumme der Lohnkostenanteile mit addiert werden soll/muss. In Lexoffice finde ich dazu überhaupt nichts. Es wäre ja völlig unpraktikabel - insbesondere da man ja die Rechnungen hier nun im web oder am SmartPhone macht - erst alle Einzelpositionen nebenbei auf einem Zettel zusammen zu addieren, um dann am Ende der Rechnung im Freitextfeld z.B. zu schreiben "....Die abgerechneten Leistungen beinhalten Lohnkostenanteile gem. EStG § 35 a in Höhe von 282,69 Eur brutto.....". Das wäre ja Eulen nach Athen tragen. Bevor wir auf lexoffice umgestellt haben, habe ich wirklich 1000 Funktionen vorher im Testzeitraum geprüft. Leider habe ich das Thema mit den Lohnkosten vergessen. Und nun haben wir ein Programm, was eigentlich super funktioniert und alles abdeckt. Aber VÖLLIG ABSURDERWEISE muss man nun neben dem Smartphone per Papier die Lohnkostenanteile mit Stift und Zettel addieren. Das ist völlig unpraktikabel, da unsere Techniker eigentlich immer gleich nach Einsatz dieses im Auto erledigen sollen. Das war auch der Hauptgrund für unsere Wahl von lexoffice, dass man gleich nach Auftragserledigung im Auto, auf der Baustelle, etc. gleich alles fertig machen kann. Und genau das geht nicht, weil die Lohnkosten fehlen. Und wir sind gesetzlich dazu gezwungen, diese korrekt auszuweisen. Und dann ist diese "Idee" (eigentlich ist es ja eine gesetzliche Vorgabe) hier schon fast 4 (!!) Jahre alt. Mann, mann, mann,.....
Vielen Dank für eine baldige Umsetzung. MfG
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Johannes kommentierte
Hallo. Auch ich möchte hier nochmal unterstreichen das diese Funktion eigendlich ein muss ist. und ausserdem recht leicht umsetzbar. Wenn die Nutzer die Positionen/Artikel ordentlich als Produkt oder Service anlegen. Es vielleicht noch eine Kathegorie "KFZ-Kosten" usw. gäbe könnte das Programm das gut zusammenrechnen.
Am Ende könnte man durch eine zusätzliche Textbox im Fußbereich den Text generieren und Platzhalter(mit den Werten) wie bei der Textbox "Zahlungsbedinngungen" einfügen -
anonym kommentierte
Bitte setzt doch diesen Punkt endlich mal um, für die Handwerker unter uns ein echtes Muß!
Die Wettbewerber haben das längst... -
anonym kommentierte
Da Privatkunden 20% der Lohnarbeit bei der Steuer geltend machen können, sollte dies automatisch auf der Rechnung ausgewiesen werden. Aufgeteilt in Materialanteil und Lohnanteil.
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anonym kommentierte
Hy Programmierer setzt euch mal in gang und erledigt dass. Danke
Baumpflege Lentner -
anonym kommentierte
Habe auch gerade die Frage an den Support gestellt und nur einen Hinweis erhalten dieses doch in der Ideensammlung zu posten. Nun werde ich hier meine Stimme abgeben, allerdings ist diese Bitte ja nun auch schon 2,5 Jahre her ;(
Ziemlich schwach von Lexoffice, welche als "Handwerker-Software" wirbt, dies nicht anzubieten. Lexware hat dies z.B. mit drin. -
anonym kommentierte
Wir haben das Jahr 2021 und noch immer ist nichts passiert. Eine Handwerkersoftware, die nicht für Handwerker geeignet ist. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
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anonym kommentierte
Finde ich auch wichtig und längst überfällig. Wäre cool wenn sich der Support dazu mal melden könnte ob das umgesetzt wird.
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anonym kommentierte
Super wichtig und zeitsparend, wenn das klappen würde!
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anonym kommentierte
Im Gesamtbetragsfeld wünsche ich mir eine extra Funktion unterhalb der netto Zwischensumme, ähnlich dem Rabatt. Auswahl einer Nebenkostenpauschale in % o. €.
Oder einen frei wählbaren Text für eine % Angabe auf den Gesamtbetrag (netto)
in der Baubranche üblich gerade im Bauen im Bestand.
Leider kann ich ohne diese Funktion ihr Tool nicht nutzen. Schade! -
anonym kommentierte
Der getrennte Ausweis von Lohnkosten in lexoffice ist leider nicht möglich.
Da ich meine Arbeitszeit immer extra für die Steuerliche Abschreibung angeben muß damit Kunden diese bei ihrem Finazamt geltend machen können, würde ich mich über solch eine Funktion in lexoffice sehr freuen.
So muss ich immer die Lohnkosten in einem extra Absatz schreiben und ausrechnen. Leider ist dieser Schritt auch etwas umständlich.