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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Es geht um das Thema "Lohnkostenanteile / haushaltsnahe Dienstleistungen gem. EStG § 35 a". Demnach müssen alle Lohnkostenanteile (inkl. Fahrt-/Anfahrtskosten) in brutto in einer Summe am Ende der Rechnung ausgewiesen werden. Andernfalls kann der Kunde die Lohnkostenanteile nicht von der Steuer absetzen. Bei dem bisher in unseren Firmen eingesetzten Programm konnte mann einerseits in den Artikeln (bei Ihnen Produkte) einen Haken setzen, ob es sich hierbei um Lohnkostenanteile/Fahrtkosten handelt, andererseits konnte man direkt in den Rechnungen auch noch in den einzelnen Positionszeilen individuell einen Haken setzen, wenn diese Position in der Gesamtsumme der Lohnkostenanteile mit addiert werden soll/muss. In Lexoffice finde ich dazu überhaupt nichts. Es wäre ja völlig unpraktikabel - insbesondere da man ja die Rechnungen hier nun im web oder am SmartPhone macht - erst alle Einzelpositionen nebenbei auf einem Zettel zusammen zu addieren, um dann am Ende der Rechnung im Freitextfeld z.B. zu schreiben "....Die abgerechneten Leistungen beinhalten Lohnkostenanteile gem. EStG § 35 a in Höhe von 282,69 Eur brutto.....". Das wäre ja Eulen nach Athen tragen. Bevor wir auf lexoffice umgestellt haben, habe ich wirklich 1000 Funktionen vorher im Testzeitraum geprüft. Leider habe ich das Thema mit den Lohnkosten vergessen. Und nun haben wir ein Programm, was eigentlich super funktioniert und alles abdeckt. Aber VÖLLIG ABSURDERWEISE muss man nun neben dem Smartphone per Papier die Lohnkostenanteile mit Stift und Zettel addieren. Das ist völlig unpraktikabel, da unsere Techniker eigentlich immer gleich nach Einsatz dieses im Auto erledigen sollen. Das war auch der Hauptgrund für unsere Wahl von lexoffice, dass man gleich nach Auftragserledigung im Auto, auf der Baustelle, etc. gleich alles fertig machen kann. Und genau das geht nicht, weil die Lohnkosten fehlen. Und wir sind gesetzlich dazu gezwungen, diese korrekt auszuweisen. Und dann ist diese "Idee" (eigentlich ist es ja eine gesetzliche Vorgabe) hier schon fast 4 (!!) Jahre alt. Mann, mann, mann,.....

    Vielen Dank für eine baldige Umsetzung. MfG

  3. 833 Stimmen
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    wir freuen uns mitteilen zu können, dass diese Idee nun umgesetzt wurde.

    Bei wiederkehrenden, identischen Umsätzen lernt lexoffice nicht nur aus der Masse aller Zuordnungen im System, sondern merkt sich auch Ihre benutzerspezifischen Buchungsvorgänge. Dies ermöglicht es der Software, wiederkehrende Buchungen zu erkennen und automatisch Vorschläge für die passende Buchungskategorie zu machen.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/8650659-personalisierte-zuordnungsvorschlage

    Viele Grüße

    Finance-Team@lexoffice

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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