Bewirtungskosten (inklusive Trinkgelder) auch über "speichern und neu" in beschränkt und unbeschränkt abziehbare Ausgaben splitten.
Aktuell ist hier eine umständliche Zwischenspeicherung notwendig, die das Erfassen eines Bewirtungsbelegs unnötig kompliziert macht. Auch wäre es schön, wenn bei der Auswahl "Trinkgeld" bereits die 0%-MwSt eingestellt wäre.
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anonym kommentierte
Bei Bewirtungsbelegen wäre es sehr hilfreich, Trinkgelder separat schon automatisch im System ohne Mwst zu erkennen. Jedesmal rechnet das System die Kompletten Teilbeträge zu mehreren Beträgen um, wenn ich versuche Trinkgeld ohne Mwst einzugeben. Da gibt es immer wieder Probleme und muss versuchen, wie ich das so eingeben kann, dass der Gesamtbetrag dann stimmt
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Markum kommentierte
Das Buchen von Bewirtungsbelegen ist wirklich sehr unhandlich und kostet eine Menge unnötiger Zeit. Das Versprechen von Lexoffice, dass die Buchhaltung automatisch geht, wird hier auf jeden Fall noch nicht erfüllt.
Folgende Fragen:
- wenn die Erfassung wegen der Aufteilung in abziehbar/nicht abziehbar gemacht wird und daher die Erfassung nur mit Brutto beträgen geht: warum wird dann überhaupt die Option "Teilbeträge in Netto" angeboten?
- wenn ich "Teilbeträge in Brutto" auswähle, muss ich umständlich die einzelnen Bruttobeträge per separatem Rechner aus Nettobetrag und Mehrwertsteuer vom Beleg addieren.
- wenn ich Trinkgeld ergänze, wird fälschlicherweise immer 19% vorausgewählt und ich muss es erst noch ändern. Das ist ein kleiner aber nerviger Bug, den man schwups beheben könnte.Das ist recht hakelig und fehleranfällig und würde sicher deutlich "smoother" gehen.
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anonym kommentierte
Bei einer geschäftlichen Bewirtung sind ja nur 70% der netto Kosten als Ausgaben absetzbar im Gegensatz zur betrieblichen Bewirtung. Die entsprechende Kategorie unterscheidet dies ja schon.
Die Kategorie für geschäftliche Bewirtung könnte die nötige 70/30 Splittung der absetzbaren und nicht absetzbaren Ausgaben doch automatisch durchführen !? Aktuell muss jedes mal umständlich je Steuersatz (7% Essen, 19% Getränke) eine separate Position angegeben werden, also insgesamt 4 Positionen für eine Beleg. Da sollte doch etwas Automatisierung möglich sein. -
anonym kommentierte
Eine automatische Aufteilung in den abziehbaren und nicht abziehbaren Anteil würde die Arbeit hier sehr vereinfachen!
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anonym kommentierte
Eine baldige Behebung dieses Bugs wäre großartig!
Bei Auslandsbelegen funktioniert die Splittung bereits problemlos ohne Zwischenspeicherung.Der Bug führt immer wieder zu fehlerhaften Buchungen der Bewirtungsbelege und somit zu einem erheblichen Zeitaufwand bei der EÜR-Erstellung.
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anonym kommentierte
Bitte dringend darum das extrem umständliche Prozedere zu vereinfachen! Hier entsteht ein extrem hoher Zeitaufwand. Danke
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Selbstständiger kommentierte
Bewirtungsbelegerfassung incl. Trinkgeld in einem "Rutsch" wäre extrem großartig!
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anonym kommentierte
Sobald ich bei mir die Buchung in den Bewirtungskosten splitte, weil z.B. Trinkgeld (ohne MwSt.) gezahlt wurde, berechnet das System die nicht abziehbaren Bewirtungskosten nicht automatisch. Ich muss jedes mal den Betrag (ohne Trinkgeld) angeben, dann speichern, den Beleg schließen, den Beleg wieder öffnen (jetzt wird mit die automatisch berechnete nicht abziehbaren Bewirtungskosten angezeigt) und dann kann ich erst das Trinkgeld mit 0% MwSt. buchen...
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Bauunternehmen kommentierte
Bei uns wird das automatisch aufgeteilt beim Speichervorgang (sieht man nur ganz kurz und kann es dann aber in den Konten nachprüfen) - nur Trinkgeld weiß ich nicht genau...