Dauerfrist-Verlängerung einreichen
Mit meiner alten Buchhaltungslösung konnte ich mit 2 Klicks die Dauerfristverlängerung beantragen (1/11 der Vorjahreswerte berechnen und per ELSTER versenden).
Bei Lexoffice gibt es leider nichts dergleichen, hier scheint man manuell eine ELSTER-Meldung zur Dauerfrist-Verlängerung einreichen zu müssen...
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Wenn man die Dauerfristverlängerung manuell über Elster eingereicht hat, sollte zumindest im Dezember ein automatischer Abzug erfolgen (Saldo aus Konto 3830 "Umsatzsteuervorauszahlungen 1/11" im Dezember in Zeile 67 der UstVA übernehmen). Sonst muss man die Dezember-Voranmeldung auch über Elster machen.
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anonym kommentierte
es wäre sinnvoll wenn man die Dauerfristverlängerung bei Ust-Anmeldung selbst hinterlegen könnte.. Im Moment scheint (also wir haben nichts dazu gefunden) die Möglichkeit nicht gegeben zu sein. Danke.
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anonym kommentierte
Es dringend erforderlich. Die Einreichung per Elster ist extrem umständlich und zeitaufwendig.
Bitte dringend ändern, danke -
Thomas Feid kommentierte
Hey Lexoffice-Team,
wann kann LO endlich für selbstbucher die Dauerfristverlängerung selbst errechnen und den Antrag elektr. einreichen? Soviel Aufwand kann es nicht sein mMn.
Wäre ein Praxistipp! -
Siglinde Feuchtner kommentierte
Könnten Sie bitte Ihr Programm erweitern um das 1/1 im Dez. in der USTVA abziehen zu können. Ebenso das Versenden der Dauerfristverängerung. Das benötigt jede Buchhaltung. Ich finde das ist ein muss.Dank. S.Feuchtner
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AB kommentierte
ja, absolutes MUSS...
kann doch nicht so schwer sein -
K. Schäfer kommentierte
Das ist so wahr! Habe auch schon mal einen Fehler gemacht wegen der manuellen Berechnung. Ich ärgere mich jedes Jahr wieder darüber, dass lexoffice diese einfache Funktion nicht anbietet und stattdessen die allermeisten Funktionen mit Status "Umsetzung geplant" weniger Stimmen besitzen als diese.
(Traurigerweise besitzt "Darkmode" deutlich mehr Stimmen. So funktioniert halt Demokratie.) -
Ferdinand kommentierte
2 Jahre später und ich lande wieder bei meiner eigenen Idee. Enttäuschend, dass man für eine eigentlich so einfache Aufgabe dann doch noch Excel (bzw. Online Spreadsheets) und den Elster-Zugang bemühen muss.
Immerhin steht hier in 9 (!) knappen Schritten, wie man vorgehen muss: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2562098-dauerfristverlangerung
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anonym kommentierte
Ja, bitte schafft endlich die Möglichkeit die Dauerfrist-Verlängerung einzureichen!
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anonym kommentierte
Warum dauert die Umsetzung von so wichtigen Bestandteilen so lange?
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anonym kommentierte
Wieder ein Jahr vorbei und die Möglichkeit nicht vorhanden.
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Dr. Knut Hollaender kommentierte
sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
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anonym kommentierte
Ich bin ehrlich gesagt etwas entsetzt, dass LexOffice die USt-Dauerfristverlängerung (= Anmeldung der USt-SonderVZ) nicht enthält. Oder ist das Programm nur für kleine Mandanten unter 7.500 EUR USt p.a. gedacht (= Grenze Quartals-/Monatszahler). Dies ist schon etwas "sparsam". Bitte unbedingt entwickeln!
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anonym kommentierte
UNBEDINGT einrichten bitte, Ihr Leute von LexOffice ...
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Fabian Niesen kommentierte
Fehlt genauso wie die Umsatzsteuer Jahresmeldung. Im Moment kann Lexware leider nur die Ust. Voranmeldung und die EU Meldungen bei Warenbezug aus dem EU Ausland unter Nutzung der MwSt-ID. Leider, ich hatte auch mehr erwartet.
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anonym kommentierte
Ja bitte zeitnah umsetzen. DANKE
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anonym kommentierte
Unbedingt erforderlich! Bitte umsetzten ... vielen Dank.
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Bettina Schulz kommentierte
Hallo liebes Lexoffice Team,
die zeitnahe Umsetzung der Dauerfristverlängerung ist unbedingt erforderlich. Viele haben sicher auch das Problem, das die Kreditkarte immer erst 1 Monat später abgebucht wird.Lexoffice bucht immer mit dem Datum der belege. Damit ist ständig eine Korrektur der UsSt-Meldung erforderlich ohne Dauerfristverlängerung.Das ist sehr auswendig und recht unglaubwürdig gegenüber dem Finanzamt. Um das zu umgehen, beantragen wir die DV im Moment auch noch manuell. Das könnte mit der Umsetzung des Problems erheblich leichter sein. Zumal am Jahresende die Vorauszahlung ja auch wieder abgezogen werden muss.
So wäre auch in den Buchungslisten von Lexoffice alles im grünen Bereich ohne manuell was hin und her zu buchen.
Liebe Grüße
Bettina Schulz -
anonym kommentierte
ich würde das super finden!
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Jan Oelke kommentierte
ich wäre auch dafür