Rückstellung / Rücklagen anlegen
Ich würde gern ganz einfach eine Rückstellung einstellen und diese dann im nächsten Jahr auflösen. Dazu wäre eine Funktion super!
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anonym kommentierte
Sie werben damit, dass Lexoffice explizit auch für UGs geeignet ist. Deshalb fiel unsere Entscheidung auf Lexoffice. Als UG sind wir gesetzlich verpflichtet Rücklagen zu bilden. Wenn diese Möglichkeit dieses Jahr nicht in Lexoffice zu Verfügung steht muss ich mich nach einer Alternative umsehen, die tatsächlich für UGs und andere Kapitalgesellschaften geeignet ist.
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anonym kommentierte
Ich möchte gerne Rücklagen bilden können buchalterisch. Die Schnittstelle mit Smartsteuer lässt eine nachträgliche steuerliche Berücksichtigung von Rücklagen nicht zu. Evtl. gemeinsam mit E Bilanz bitte umsetzen
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anonym kommentierte
Ich hätte gerne auf dem Übersichtsgraphen den Cashflow nach Steuern dargestellt um entsprechend die Liquidität transparent zu haben. Ich stelle mir das so vor, dass folgende Größen grafisch dargestellt werden:
- Einnahmen
- Ausgaben
- Differenz
- Neu! Steuerrückstellung mit individuellen Steuersatz (z.B. 42% auf die Differenz)
- Neu! Cashflow (Differenz aktueller Kontostand - Steuerrückstellung) -
anonym kommentierte
Ist das zweite Konto nicht in Lexoffice angebunden? Wenn nicht, dann Privatentnahme und Privateinlage, wenn es zurück kommt...
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Marco R. kommentierte
Einfach als Geldtransit buchen. Mache ich genauso und gab diesbezüglich noch keine Probleme. Eine Buchung Geldtransit und das Geld bleibt ja erst mal im Unternehmen. Wenn dann die Zahlung der Steuer erfolgt kann ja ein Beleg erzeugt werden (Lexoffice ELSTER Meldung dann Beleg erzeugen). Sollte so am einfachsten sein.
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anonym kommentierte
Wir haben ein zweites Konto an unser Geschäftskonto angebunden und übertragen dort die MwSt. als "Rücklagen" hin. Leider gibt es dazu keine Buchung in Lexoffice, sodass ich diese nicht verbuchen kann.
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Tobias Schmieder kommentierte
Aktive und Passive Rechnungsabgrenzung wäre von Vorteil, da die Steuerberater über das nachträglich korrigieren der Rechnungen und Zahlungen auf das richtige Steuerjahr nicht erfreut sind, bzw. sie lassen sich das gut bezahlen.
Außerdem wäre es möglich bei kleinen Firmen einen Rücklage für eine Investition in den nächsten 2 Jahren über 40% des voraussichtlichen Anschaffungspreises zu machen. Diese könnte dann im Jahr der Anschaffung aufgelöst werden als Minderung des Anschaffungspreises. -
anonym kommentierte
Eine rasche Lösung wäre von Vorteil. Steuerberater fordert die Rückstellung von Abschluss- und Steuerarbeiten.
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Jonas Mey kommentierte
Wie wird das denn jetzt gelöst? Was ist z.B. mit Rechnungen vom Jahresanfang, die im Vorjahr schon in Aufwand an sonstige Verbindlichkeiten gebucht wurden, weil der Leistungszeitraum im Vorjahr lag?