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anonym

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    Sie werben damit, dass Lexoffice explizit auch für UGs geeignet ist. Deshalb fiel unsere Entscheidung auf Lexoffice. Als UG sind wir gesetzlich verpflichtet Rücklagen zu bilden. Wenn diese Möglichkeit dieses Jahr nicht in Lexoffice zu Verfügung steht muss ich mich nach einer Alternative umsehen, die tatsächlich für UGs und andere Kapitalgesellschaften geeignet ist.

  2. 738 Stimmen
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    Liebe Unterstützer dieser Idee,
    momentan arbeiten wir an diversen Top Ideen, zu diesen gehört diese Ideen momentan nicht. im kommenden Jahr ist keine Umsetzung dieser Idee geplant. Wir informieren Sie bei Änderungen über einen Statuswechsel.
    Viele Grüße
    Emily@lexoffice

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    anonym kommentierte  · 

    Dem kann ich mich nur Anschließen. Es kann nicht damit geworben werden, dass Lexoffice für Kapitalgesellschaften geeignet ist, ohne dass die Erstellung einer Bilanz möglich ist. Damit ist Lexoffice nicht für Kapitalgesellschaften geeignet.
    Nachdem dies vor über sieben Jahren und vor vier Jahren schonmal hier in der Ideensammlung gefordert wurde, hoffe ich, dass dies endlich ganz oben bei Ihnen, neben der Möglichkeit Gewinnrücklagen zu bilden, auf der Todo-Liste steht.

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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