Hinweis zu *************** Änderungen sollte eingestellte Soll- bzw. Istversteuerung berücksichtigen
Der Hinweis zu steuerrelevanten Änderungen berücksichtigt nicht ob in den allgemeinen Einstellungen die Ist- oder Sollversteuerung eingestellt ist. Der Hinweis *******************************************, wenn keine steuerrelevante Änderung vorlag.
Beispiel:
* **************** ist eingestellt
* USt.-Voranmeldung für Q3/2016 wurde bereits übermittelt
* Im Oktober wird eine ************* mit Rechnungsdatum 30.09. und Zahldatum 05.10. angelegt.
* Der Hinweis erscheint, ************************************************* das Zahldatum entscheidend ist. Der neue ************* stellt also keine steuerrelevante Änderung dar.
Vorschlag der neuen Funkionalität:
Bei der Prüfung ob steuerrelevante Änderungen vorgenommen wurden sollte bei eingestellter IST-************ nur das Datum des Zahlungsein- bzw. *****************************************, nicht aber das ***********.
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Gudrun Mattke kommentierte
Liebes LexOffice-Team. Bitte löst dieses Thema DRINGEND, denn es ist wirklich WILD.
Bsp.:
1) Ich habe in Q1/2023 eine Rechnung bezahlt (Zahldatum), die aus Q2/2022 war (Belegdatum).
2) Als IST-Versteuerer habe ich erwartet, dass die Vorsteuer in der Meldung Q1/2023 auftauchen würde. Stattdessen erhielt ich einen Hinweis auf eine steuerrelevante Änderung in Q2/2022.
3) Ich hatte keine Zeit, mich mit dieser Meldung auseinanderzusetzen und habe mir das erst heute angeschaut.
4) Da offenbar das Belegdatum, den Beleg in die falsche UStVA steuert, wollte ich dieses heute "fälschen" und dort ein Datum aus Q1/2023 eintragen.
5) Da Q1/2023 nun bereits geschlossen war, hat mir das Programm vorgeschlagen, die Zahlung zu stornieren und anschließend auch den Beleg zu stornieren. Ich habe dort jeweils das Originaldatum des Belegs auch als Stornodatum belassen.
6) Wie vom Programm vorgeschlagen, habe ich zu der nun offenen Zahlung einen neuen Beleg zugeordnet, dem ich als Buchungsdatum ein Datum aus Q1/2023 verpasst habe.Nun ist was völlig Verrücktes passiert:
Die steuerrelevante Änderung des Stornos ist nicht in Q2/2022, sondern in Q1/2023.... *OMG* D.h. ihr habt bereits eine Programmlogik, die für IST-Versteuerer funktioniert. Allerdings nur bei Stornos und nicht bei den ursprünglich gebuchten Rechnungen.... BITTE, BITTE kriegt dieses Kuddelmuddel in den Griff. -
anonym kommentierte
Da bei uns die IST-Versteuerung gilt bekommen wir andauernd diese Benachrichtigungen das wir Steuerrelevante Veränderungen vorgenommen haben, wenn das Belegdatum in einem schon abgegebenen Quartal liegt und das Zahldatum aber danach. Das wäre eine riesige Entlastung für uns IST-Versteuerer!!
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Fabian kommentierte
Auch wenn es korrekt ist die Vorsteuer bereits vor der Zahlung anzumelden ist die Momentane Situation sehr umständlich. Der oben genannte Fall bedeutet, dass ich das Belegdatum abfälschen muss damit ich es in den aktuellen Monat bekomme. Belegdatumändern geht aber wieder nur wenn ich die Zahlung lösche... (Zahlung löschen, Belegdatum verfälschen, Zahlung wieder hinzufügen).
Erstens stimmt dann das Belegdatum nicht mehr und Zweitens ist das sehr sehr umständlich.
Anders bekomme ich die Vorsteuer aber nicht mehr in eine Elstermeldung (außer ohne Lexoffice). -
anonym kommentierte
Ja, das wäre prima. Lexofice bucht richtig, allerdings ist der Hinweis und die Dashboard Info für IST Besteuerung sehr irreführend.
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tsintsaris kommentierte
Ja, bitte. Unbedingt!!!!
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Sonja Bernecker kommentierte
Genau das Problem stellt sich bei uns immer wieder dar, wir haben dadurch viele Korrekturmeldungen an das FA. Hier besteht DRINGEND Handlungsbedarf