Abschreibung e-Autos elektro
Hallo, es fehlt die Möglichkeit E-Autos richtig abzuschreiben.
Im ersten Jahr kann man 50% Sonderabschreibung machen. Das Programm berücksichtigt nur die Abschreibung normaler Fahrzeuge.
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Toni Schlack
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anonym kommentierte
Für Elektroautos müssen bei 1%-Methode nur 0,25% geldwerter Vorteil versteuert werden, aber Umsatzsteuer wird wie beim normalen Auto auf Basis 1% berechnet. Das ist für Freiberufler bei Nutzung des Betriebs-E-Autos derzeit nicht automatisch möglich.
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anonym kommentierte
...und die Umsatzsteuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils ist auch nicht richtig möglich. Es wird nur USt. auf 0,25% gerechnet, nicht auf die vollen 1%, wie es richtig wäre.