Zahlungserinnerung vor der 1. Mahnung
Ich hätte gerne VOR der 1ten Mahnung eine Zahlungserinnerung.
Manchen Kunden stößt es etwas auf, wenn Sie anstatt einer freundlichen ZE gleich eine Mahnung bekommen. Leider kann ich dies nicht anwählen :I

Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
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Anonymous commented
Für ein Programm wie Lexoffice hätte ich die Möglichkeit des Versendens einer Zahlungserinnerung als "Standart" erwartet....
SevDesk scheint da bereits weiter zu sein..
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Anonymous commented
es wird überall, auch beim Email versenden von Mahnung gesprochen. ich würde das erste mal aber gerne eine "Erinnerung" senden. Warum kann man das nicht selber umbenennen?
das zweite wäre - in der Email die Tage die die Zahlung überfällig ist mit aufzulisten -
Anonymous commented
Anstatt einer Mahnung sollte man die Option haben nur eine Zahlungserinnerung an den Kunden zu schicken. Alternativ wäre es auch gut wenn man mehrere Vorlagen pro Mail haben könnte. So könnte man hinter die Mailvorlage bei den Rechnungen auch die für die Zahlungserinnerungen speichern.
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Anonymous commented
Es muss nicht immer gleich die Keule sein: Statt einer Mahnung wäre eine Zahlungserinnerung in vielen Fällen vollkommen ausreichend und angemessen. Daher bitte diese Funktion ergänzen
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Anonymous commented
Warum nicht gleich ein vierstufiges Mahnverfahren unterstützen mit vorformulierten Schreiben:
- Freundliche Zahlungserinnerung
- 2. Mahnung
- 3. Mahnung
- 4. und letzte MahnungBei sollte jeweils auf die vorherigen Mahnungen (Datum) verwiesen werden.
Unterstützung von Mahngebühren (Berechnen, Buchen)
Außerdem fände ich es besser, wenn in der Zahlungserinnerung/Mahnung nicht einfach die Positionen der Rechnung wieder auftauchen, sondern lediglich die Rechnungssumme, offener Betrag (ggf. erhöht um Mahngebühren) ausgewiesen werden, während die Originalrechnung (sowie alle Mahngebühren tragenden Mahnungen) als Anhang beigelegt werden.
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ARTUS Grafik Print Webdesign commented
Das wäre schön toll! Ich helfe mir derzeit zur Not durch die nochmalige Übersendung der Rechnung nach 14 Tagen. Vor den die generierte Betreffzeile schreibe ich dann groß "ERINNERUNG:" .
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speiseguru commented
Ich schließe mich dem ebenfalls an würde es aber anderes Formulieren.
Vom Prinzip geht es ja...man kann den Text selber deferieren,Jedoch ist das System nicht auf einander aufbauend!
Macht man bspl. erste Mahnung/Zahlungserinnerung
....
........muss man beim 2x den Prozess Wiederholen, beachten muss man was in der ersten Version dazu gekommen ist! Mahnkosten z.b!Als würde ich es begrüßen, wenn das Mahnsystem logisch aufeinander aufbaut!
Beste Grüße
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Anonymous commented
Eine mögliche Formulierung wäre z.B.
Betreff: Rechnung RE123 | Zahlungserinnerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Durchsicht Ihres Kundenaccounts ist aufgefallen, dass die Rechnung mit der Nummer RE123 noch nicht beglichen wurde.
Bitte holen Sie dies baldmöglichst nach und überweisen Sie den offenen Betrag an folgende Bankverbindung:
Name: Mustername Musterfirma
IBAN: DE00 1231 0000 0014 1233 99
BIC: XLDKSJAOffene Betrag: 999 €
Verwendungszweck: RE123
Die offene Rechnung finden Sie erneut im Anhang und zusätzlich im unten stehenden Link.
BELEG LINK
Falls Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, möchte ich Sie bitten, diese Zahlungserinnerung als gegenstandslos zu betrachten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymous commented
Schade, dass in diese Richtung kein Feedback von Lexoffice kommt!!!!!
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Anonymous commented
Das Ganze wäre in Kombination mit Email-Vorlagen noch besser!
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Anonymous commented
Ich schließe mich an!
Die Möglichkeit eine Zahlungserinnerung zu versenden ist sehr wichtig! Bisher muss man das Ganze manuell rumtricksen!
MUST HAVE!
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Anonymous commented
Ich stimme ebenfalls zu,
den Betrefftext nicht nur in `Zahlungserinnerung`ändern, sonder den Link den man da mitschickt ist eindeutig mit `Mahnung`belegt.
Jetzt verstehe ich auch meine Kunden, wenn sie sich beschweren ich würde direkt eine Mahnung schicken, wo ich immer gesagt, es sein nur eine Erinnerung.
Klar wenn ich den Link-Titel sehen würde, stimme ich den Kunden zu.bitte sehr schnell ändern! so bringt es nix, wenn man den Link mitsendet.
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Ingenieurbüro Seifert commented
Ich stimme Sebastian zu. Ich habe den Text auch überschrieben.
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Anonymous commented
Definitiv ein sehr wichtiges Feature, welches gut umzusetzen sein sollte und auch (leider) oft gebraucht werden würde.
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Sebastian commented
Solange Lexoffice die (automatische) Mahnungs-Funktion vernachlässigt, muss halt getrickst werden: Bei einigen Kunden finde ich die "1. Mahnung" auch zu unhöflich. Sie können den Text aber ja manuell während der Belegerstellung auf "Zahlungserinnerung" ändern. Dann ist es im Dokument zumindest für den Kunden bloß eine ZE.