Teilzahlungsbetrag auf Rechnung anzeigen
Leistet ein Kunde eine Anzahlung oder zahlt einen Teilbetrag (Ratenzahlung), ist es wichtig, dass dieser Vorgang auf den Rechnungen ersichtlich ist.
Die Lösung wäre eine Ergänzung zum Rechnungsbetrag:
Rechnungsbetrag: 50,00
geleistete Zahlung: 25,00
Fällig (oder offen): 25,00
Die Angabe der gleisteten Zahlung und des Restbetrages von 0 bei bezahlten Rechnungen dient auch dem Kunden als Zahlungsnachweis gegenüber dem Finanzamt bei Barzahlungen.
 Technik-Zentrum Nord - Handyklinik
    
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Technik-Zentrum Nord - Handyklinik
    
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteBei Rechnungen wo ein Teilbetrag bezahlt wurde diesen bei einer erneuten Rechnungszusendung oder einer Zahlungsaufforderung mit anzeigen. 
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       Manuel
    
 kommentierte Manuel
    
 kommentierteJa diese Funktion ist sehr wichtig! Anzahlungen und Abschläge die einer Kundin oder einem Kunden zugeordnet sind automatisch auf die älteste Rechnung buchen und auch im Kundenkonto sowie auf der Rechnung anzeigen und verrechnen. 
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       Rolf Enzinger
    
 kommentierte Rolf Enzinger
    
 kommentierteIch erstelle zuerst ein Angebot, wo der Kunde eine 50% ige Vorrauszahlung leisten muss bevor ich die Ware bestelle. 
 Diese Vorrauszahlung ist in der Rechnung nicht sichtbar, selbst wenn ich dein Teilbetrag beim Eingang auf die Rechnung zuweise.
 so das die Kunden immer wueder bemängel, sie haben bereits einTeil gezahlt der nicht abgezogen wurde.
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierte+1 
 Wichtige Funktion die leider noch fehlt
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       Andy
    
 kommentierte Andy
    
 kommentierteIch hätte gern eine Zeile auf der Rechnung wo man eine Anzahlung mit verbuchen kann. 
 Da wir durch Vermietung fast immer die Anzahlung mit verrechnen müssen.
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteIch würde mich darüber auch sehr freuen! 
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       Sanya
    
 kommentierte Sanya
    
 kommentierteja, diese funktion brauche ich auch unbedingt! ich habe so viele Coaching Kunden die Ratenzahlung machen und ich möchte / muss ihnen aber am anfang eine Rechnung mit dem Gesamtbetrag schicken können. Ohne diese Funktion ist lexoffice ansonsten leider wohl doch nicht meine Lösung :/ 
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteLeistet ein Kunde eine Anzahlung oder zahlt einen Teilbetrag (Ratenzahlung), ist es wichtig, dass dieser Vorgang auf den Rechnungen ersichtlich ist. 
 Die Lösung wäre eine Ergänzung zum Rechnungsbetrag:Rechnungsbetrag: 50,00 
 geleistete Zahlung: 25,00
 Fällig (oder offen): 25,00Die Angabe der gleisteten Zahlung und des Restbetrages von 0 bei bezahlten Rechnungen dient auch dem Kunden als Zahlungsnachweis gegenüber dem Finanzamt bei Barzahlungen. 
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       Inoxim
    
 kommentierte Inoxim
    
 kommentiertehier ein Beispiel Anzeige aus JTL Wawi. 
 https://ibb.co/f4sz1Yk
 lg Orhan
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       Inoxim
    
 kommentierte Inoxim
    
 kommentierteHallo, wegen der fehlenden Zahlungsübersicht, arbeiten wir parallel mit der JTL WaWi. Dort wird die Zahlungsübersicht auf der Rechnung angezeigt durch die eingestellte Funktion in der Rechnungs Vorlage. Villeicht ist es hilfreich für Sie über das Drucklayout für die Rechnung so eine Funktion einzubauen. Es wäre super hilfreich. Lg Orhan 
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteSuper wichtig! 
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteHallo, wenn wir eine Teilzahlung eingeben bleibt der Beleg nicht in den offenen Post erhalten. Es wäre wirklich sehr sinnvoll für mich auch grundlegend wichtig das zu ändern, da i´man sehen muss was noch offen ist mit welchen Restbetrag. LG 
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteHat sich hier schon etwas getan? Es wäre wirklich gut und wichtig Teilzahlungsbeträge auf den Ausgangsrechnungen darstellen zu können. 
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteBisher konnte ich zwei oder mehr Zahlungseingänge einer Rechnung zuweisen um Sie zu verbuchen. Wo ist die Funktion hin? Wenn ich eine Teilzahlung zuordne, kann ich dem Beleg keine weitere Zahlung zuordnen und habe einen offenen Zahlungseingang. 
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       Bauunternehmen
    
 kommentierte Bauunternehmen
    
 kommentierteVerstehe den Sachverhalt nicht ganz. Überweise ich auf eine Eingangsrechnung manuell weniger (aus lexoffice heraus, wenn ich manuell den Betrag ändere) und ordne dann den Beleg der Kontobewegung zu, wird es als Teilzahlung verbucht und in der Belegübersicht auch so angezeigt (GEsamtbetrag und Differenz offen) Erhalte ich von einem Kunden eine geringere Zahlung auf eine Ausgangsrechnung, wird das ebenfalls bei der Zuordnung als Teilzahlung vermerkt und die Ausgangsrechnung bleibt im Banking weiterhin als Beleg zur Verfügung. Eine Rechnung im Nachgang zu ändern, würde steuerrechtlich schon gar nicht passen! Der einzige Fall wären z.B. Abschlags- und Schlussrechnungen, wo dann im nächsten Dokument vorherige Zahlungen aufgeführt werden. Dies kann ich aber nicht beurteilen, da Rechnungen über ein separates ERP erzeugt werden und nur als PDF-Ausgangsbeleg erfasst werden... 
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteTeilzahlung ist für uns sehr wichtig. Bitte um Einführung. Danke. 
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteSuche diese Option auch, muss jetzt gucken wie ich meinem Kunden das ausweise. 
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       Ercan Yamic
    
 kommentierte Ercan Yamic
    
 kommentiertedafür wäre ich auch :) 
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       Sonja Bernecker
    
 kommentierte Sonja Bernecker
    
 kommentierteFinden wir auch extrem wichtig, selbst vollständige Bezahlungen werden nicht auf Rechnungen ausgwiesen - leider fehlt dies sehr dringend ! 
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       Blasius Thomas
    
 kommentierte Blasius Thomas
    
 kommentierteEs wäre Hilfreich, wenn nach einer Teilzahlung auf der Rechnung unter dem Gesamtbetrag der Teilzahlungsbetrag ausgewiesen wird. 
 Derzeit kann man Teilzahlungen vornehmen, diese werden aber weder Verrechnet, noch ausgewiesen.
 
          