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Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
vielen Dank für Ihr Feedback.
lexoffice unterstützt Sie nun auch beim Speichern und erneuten Verwenden von Freitextpositionen.
Viele GrüßeIhr lexoffice-Team
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Auch wenn es viele Nutzer nicht betrifft, ist es für diejenigen die es betrifft derzeit ein riesiger Aufwand. Es kann technisch auch kein großes Problem darstellen eine Funktion die ein einfaches Buchen von Gutscheinen ermöglicht einzubinden.
Ein Anreiz dafür eine Änderung in Betracht zu ziehen kann der Marketing Gegenwert sein. Für mich wäre es ein Grund ein Produkt zu nutzen, und ggf. sogar zu wechseln. Der derzeitige Aufwand über verschiedene Konten Rückstellungen nachzuhalten und manuell zu verwalten, lässt den Einsatz von Gutscheinen als Marketing-Tool im Prinzip nicht zu.
Lösungsansatz:
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1. eine Checkbox mit der ausgewählt wird ob die Rechnung einen Gutschein enthält.
2. Falls ja, eine weitere Checkbox ob es sich um einen "Mehrzweck-Gutschein" bzw. "Einzweck-Gutschein" handelt, bzw. ob die MwSt. vom Gutschein bereits ausgewiesen wurde.
3. Abhängig von der Auswahl wird dann der Gutschein in der Gesamtrechnung berücksichtigt, und sollte ohne großen Aufwand mit dem Geldeingang zu verbuchen sein.
Beispiel wie es derzeit ist:
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Kundenbestellung mit Nutzung eines Gutscheins. Der Gutschein wurde als "Geburtstagsgutschein" von einer anderen Person im Vorfeld erworben. Die MwSt.19% wurde in der Rechnung ausgewiesen.
Teilsumme Artikel: 40,30 € - Nettobetrag
Lieferung: 7,97 € - Nettobetrag
MwSt. DE: 9,17 € - MwSt.19% für Artikel und Versandkosten
Gutschein: -25,00 € - Jetzt wird der Gutschein abgezogen
Bestellsumme: 32,45 € - Restbetrag den der Kunde ausgleichen muss
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Rechnung zur Bestellung:
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Zwischensumme: 47,96 € - Teilsumme der Bestellung inkl. MwSt.19%
Versandkosten: 9,49 € - Versandkosten der Bestellung inkl. MwSt.19%
Gutschein: -25,00 € - Gutschein inkl. MwSt.19%
Gesamt: 32,45 € - Der vom Kunden zu Zahlende Betrag
Netto: 48,28 € - Nettobetrag der Ware + Versandkosten
MwSt. 19 %: 9,17 € - MwSt.19% von Ware + Versandkosten
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Gutscheinverkauf inkl. MwSt.19%
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Bei Verkauf des Gutscheins wurde die MwSt.19% bereits ausgewiesen und abgeführt. Somit dürfte die MwSt.19% vom Gutscheinwert 25,00€ nicht mehr in der Kundenrechnung berechnet werden. Doppelversteuerung.
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Rechnung zum Gutscheinkauf
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Teilsumme Artikel: 21,01 € - Netto Betrag
MwSt. DE: 3,99 € - MwSt.19%
Bestellsumme: 25,00 € - Gesamtsummen Brutto
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LexOffice Buchung
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1. Rechnung zum Gutscheinverkauf
- Geldeingang = 25,00€
- Rechnung = 25,00€ inkl. MwSt.19% enthalten: 3,99€
2. Rechnung zur Kundenbestellung in der der Gutschein eingelöst wurde:
- Geldeingang: 32,45€
- Rechnungsbetrag: Gesamt 32,45 € (Gutschein abgezogen). Netto 48,28 € + MwSt. 19 % 9,17 €
--> Kann nicht gebucht werden, weil sich die bereits abgeführte MwSt.19% vom Gutschein nicht angeben lässt.
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Mit dieser Rechnung würde es klappen
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Zwischensumme 47,96 €
Versandkosten 9,49 €
Gutschein (*) -25,00 €
Gesamt 32,45 € --> Gesamtbetrag = Zahlungseingang
Netto 27,27 €
MwSt. 19% 5,18 € --> MwSt.19% vom Gesamtbetrag
------- Info -------------------------------
Brutto exkl. Gutschein 57,45 €
Netto exkl. Gutschein 48,28 €
MwSt. 19% exkl. Gutschein 9,17 €
(*) MwSt. 19% anteilig von 25,00 € -3,99 €
Der anteilige MwSt.(19%)-Betrag für den Gutschein wurde bereits mit der Rechnung des Gutscheinverkaufs ausgewiesen und abgeführt.
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Die angefallene MwSt.19% auf die Gesamtbestellung entspricht 9,17€.
Für den Gutschein bereits berechnet und abgeführt: 3,99€
Für den Restbetrag (Bestellung minus Gutschein) aufgeführte MwSt.19% 5,18€
5,18€ + 3,99€ = 9,17€
Damit wurde die MwSt.19% vollständig ausgewiesen und abgeführt. Das FA bekommt seinen Anteil, und der Verkäufer zahlt nichts doppelt und kann die Geldeingänge ohne Fehlermeldungen buchen.