anonym
Mein Feedback
4 gefundene Ergebnisse
-
141 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
anonym
unterstützt diese Idee
·
-
72 Stimmen
anonym
unterstützt diese Idee
·
-
510 Stimmen
anonym
unterstützt diese Idee
·
-
714 Stimmen
anonym
unterstützt diese Idee
·
Der Belegtitel ist für uns das Äquivalent zu einer Betreffzeile in einer E-Mail und wenn ich an einen Dauerkunden Angebote schreibe, dann muss in der ersten, gefetteten Zeile des Dokuments sichtbar sein, worüber man hier verhandelt. Bei Ausschreibungen oder bei Angeboten mit unterschiedlichen Gewerken/Abschnitten will ich in der Lage sein
Angebot Parkettrenovierung Musterstraße 34, Stockwerk 4, Whg 37, Musterstadt
zur Verfügung zu haben. Und bei Mahnungen wenigstens:
Letzte aussergerichtliche Mahnung, Rechnung 000399/25 vom 17.03.2025
Und - nein: Nicht im Fliesstext. Das ist seit 50 Jahren gängige Büropraxis, nur hier nicht. Verstehe ich nicht.