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    anonym kommentierte  · 

    Leistungen im Namen des Lieferanten (Gutschriftverfahren gem. § 14 Abs. 2 UStG) können aktuell nicht abgerechnet werden. Einfach auf eine Rechnungskorrektur „Gutschrift“ drauf schreiben ist da keine Lösung.

    Daher sollte es möglich sein direkt Gutschriften für Lieferanten/Partner innerhalb von Lexoffice zur Abrechnung von Honoraren, Provisionen oder Dienstleistungen zu erstellen.

    Notwendig hierzu ist auch das Feature die Steuerlogik auszuwählen mit u.a. Regelbesteuerung, Kleinunternehmerregelung (gem. § 19 UStG), Reverse-Charge-Verfahren mit Hinweistext für EU-Ausland oder Drittländer, Steuerfreie Leistungen.

    Zudem dann entsprechend auch mit eigenem Nummernkreis, bspw. "GU-1001"

    Für mein Unternehmen und unsere Branche (Marketingagenturen) absolut zwingend notwendig, weswegen auch einige Kollegen bei Konkurrenten sind.

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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