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Dieser Zuordnungszwang in von Lexware vorgegebene Kategorien ist überhaupt nicht hilfreich, es schafft dem Anwender nur zusätzliche Arbeit. Er muss sich mit den von Lexware vorgegebenen Kategorien herumschlagen und dann nochmal die Buchungen für den Steuerberater überprüfen. Dabei wäre es doch so einfach, entweder alle Konten der beiden Kontenrahmen in die Prüfung aufnehmen, also alle möglichen Konten auch eingaabefähig zulassen, oder die freie Vorgabe der Kontonummern ohne weitere Überprüfung erlauben. Auch die Vorgabe einer eigenen Belegnummer sollte optional und nicht verpflichtend sein.