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Die Einbettung von Anhängen ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben, siehe BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur E-Rechnung / UStAE.
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Grundsätzlich wäre das für uns auch sehr hilfreich. Allerdings berechnen sich die prozentualen Nebenkosten bei uns nicht zwingend auf alle Rechnungspositionen (z. B. weitere, direkt abgerechnete NK, wie Fahrtkosten). Daher wäre die Bildung einer Zwischensumme und die Anwendung des Prozentsatzes auf die Zwischensumme noch besser.
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Grundsätzlich wäre das für uns auch sehr hilfreich. Allerdings berechnen sich die prozentualen Nebenkosten bei uns nicht zwingend auf alle Rechnungspositionen (z. B. weitere, direkt abgerechnete NK, wie Fahrtkosten). Daher wäre die Bildung einer Zwischensumme und die Anwendung des Prozentsatzes auf die Zwischensumme noch besser.
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Sehen wir auch so. Ansonsten muss man diese separat im Online-Banking abrufen und dem Steuerberater gesondert zur Verfügung stellen.
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Wir würde auch gerne prozentuale Nebenkosten berechnen, in der Regel auf die Gesamtsumme, aber manchmal auch auf eine Zwischensumme.