anonym
My feedback
7 gefundene Ergebnisse
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132 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee · -
393 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
da Amazon über billbee angebunden werden kann, wird es keine zusätzliche direkte Anbindung geben.Viele Grüße Mareike@lexoffice Team
anonym unterstützt diese Idee · -
183 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Mareike@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
458 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteWie lange wollte ihr uns noch auf diese simple Funktion warten lassen?
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteSchade, mal wieder, dass Lexoffice hier meilenweit hinterher hinkt. Integration/Synchronisation ist das A und O einer zeitgemäßen Buchhaltung: iZettle, Amazon Pay, Online-Shops, Kreditkarten... viele, viele Lücken in Lexoffice
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteIch denke es ist absolut notwendig Cloud-POS Zahlungssysteme wie iZettle zu integrieren. Am besten mit automatischem Abgleich hinsichtlich den einzelnen Geschäftsvorfällen. iZettle hat eine GoBD konforme Kassenfunktion, das sollte sich in Lexoffice dann sozusagen spiegeln.
Debitoor kann das übrigens, kostenlos.
anonym unterstützt diese Idee · -
15 Stimmen
Liebe Unterstütze dieser Idee,
eine Aufschlüsselung der Positionen finden Sie schon jetzt im Menü Buchhaltung/Kontenübersicht. Dort im Kontoauszug bei den Kategorien Privatentnahme und Privateinlagen.
Viele Grüße
Heike@lexofficeanonym teilte diese Idee · -
671 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteImmer noch nichts passiert? Das A und O einer modernen Cloud Buchhaltung sind Schnittstellen!
anonym unterstützt diese Idee · -
281 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Lexoffice ordnet die Umsatzsteuer-Vorauszahlung nach dem Jahreswechsel (Anmeldung bis einschließlich 10. Januar) dem falschen Jahr zu, nämlich dem Jahr der Anmeldung/Zahlung. Diese Muss aber dem Vorjahr zugeordnet werden, z. B. in der EÜR.
Das ist dringend zu korrigieren, da so die Jahresabschlüsse, die man aus Lexoffice zieht, alle falsch sind!