Berechnung der Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG aufschlüsseln
In der amtlichen EÜR gibt es die Positionen 122 und 123: Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG. Leider erschließt sich keineswegs, wie dieser seitens Lexoffice berechnet wurde.
Daher wäre eine Aufschlüsselung (z. B. durch anklicken und anzeigen der einzelnen Werte, aus denen sich die Positionen berechnen) hilfreich.

Liebe Unterstütze dieser Idee,
eine Aufschlüsselung der Positionen finden Sie schon jetzt im Menü Buchhaltung/Kontenübersicht. Dort im Kontoauszug bei den Kategorien Privatentnahme und Privateinlagen.
Viele Grüße
Heike@lexoffice
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anonym kommentierte
Im Bereich "Amtliche EÜR" gibt es Zeilen für Einlagen und Entnahmen. Die Beschreibung ist "einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen" (bzw. -einlagen).
Tatsächlich werden aber die Sachentnahmen/-einlagen nicht mit eingerechnet. Da sollte korrigiert werden.