anonym
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Alle Handwerker sind ja dazu verpflichtet, Arbeitskosten von Materialkosten getrennt auszuweisen, weil sie sonst vom Kunden nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Auch wenn es vielleicht nicht für alle LexOffice-Nutzer von Bedeutung ist, wäre es trotzdem gut, hier zumindestens eine angemessene Möglichkeit zu bekommen, es händisch einzufügen.
Die Option, als Freitext in den Rechnungspositionen dies unterzubringen ist nicht wirklich befriedigend.
Besser wäre eine Möglichkeit, bereits im allgemeinen Drucklayout unterhalb des Rechnungsbetrages/der Tabelle ein vorwählbares Freitext-Feld einfügen zu können, das man sich nach eigenen Vorstellungen gestalten kann.