ASN Aufzug Service Nord GmbH
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6 gefundene Ergebnisse
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237 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten ASN Aufzug Service Nord GmbH unterstützt diese Idee · -
189 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten ASN Aufzug Service Nord GmbH kommentierteAuch sehr gute Idee. Für unsere Buchhaltung wird die Zuordnung dann wesentlich einfacher. Dies betrifft übrigens auch die Lieferanten.
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961 StimmenASN Aufzug Service Nord GmbH unterstützt diese Idee ·
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180 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten ASN Aufzug Service Nord GmbH kommentierteWir handeln das so:
Pos. 1 Pauschalpreis Summe 123,45
Pos. 2 Leistungsbeschreibung 0,00
Pos. 3 Leistungsbeschreibung 0,00
usw. -
2,062 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten ASN Aufzug Service Nord GmbH kommentierteDem können wir nur zustimmen. Auch unsere Bürokraft gehen nicht alle Belege etwas an, z.B. Gehaltszahlungen, Steuerzahlungen, Privatentnahmen und grundsätzlich die Finanzentwicklung des Unternehmens . Auch hier wäre es schön wenn die Übersicht (wie bei der Bank) ausgeblendet werden kann.
Ansonsten DANKE für dieses tolle Programm
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1,442 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten rund um die Warenwirtschaft aber derzeit und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice TeamASN Aufzug Service Nord GmbH unterstützt diese Idee ·
Absolut enttäuschend dass eine Umstellung von IST-Versteuerung auf SOLL-Versteuerung nicht möglich ist !!! Wir sind geradezu entsetzt, denn was jetzt an zusätzlicher Arbeit auf uns zukommt, ist nicht auszudenken.
Der Vorschlag ein zweites Kundenkonto anzulegen und den alten Vertrag zu kündigen funktioniert ja auch nicht ohne weiteres. Auf das "alte Konto" laufen ja noch Zahlungseingänge, wie sollen diese Belege erfasst werden, wenn das neue Konto angelegt ist.....
Bis jetzt waren wir sehr zufrieden mit LEXOFFICE, aber das ist wirklich nicht nachvollziehbar.