Wechsel der Besteuerungsart (Ist/Soll und umgekehrt)
Es sollte auch nach versenden einer Umsatzsteuervoranmeldung möglich sein die Besteuerungsart zu wechseln .
Beispielsweise von der Ist versteuerung in die Soll versteuerung .. das Finanzamt kann dies jederzeit ändern und entsprechend sollte ein Wechsel möglich sein.
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Ich möchte mit meinem Account die Versteuerung von Istbesteuerung auf Sollbesteuerung stellen können, ohne einen Neuvertrag zu machen.
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anonym kommentierte
Ist schon kar, dass andere "Ideen" viel mehr Stimmen haben, aber bitte beachtet auch die Problemhöhe. Nur weil das Finanzamt mir sagt, dass ich meine Bestuerungsart ändern muss, kann ich meinen langjährigen Account nicht mehr nutzen. Das ist schon eine andere Kategorie, als irgendwelche Komfortfunktionen.
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anonym kommentierte
So viele Stimmen und Kommentare, aber nichts passiert? Die Kommentare machen doch deutlich, dass es hier nicht um ein "nice-to-have"-Feature geht, sondern dass die fehlende Funktionalität für die Betroffenen ein existenzielles Problem darstellt. Jedes wachsende Unternehmen wird früher oder später zwangsläufig damit konfrontiert. Dass der Support bereits gereizt reagiert, wenn man das Thema nur anspricht, spricht Bände. Einen neuen Account zu erstellen ist offensichtlich keine praktikable Lösung, wie die anderen Kommentare schon dargelegt haben. Den Betroffenen entsteht dadurch erheblicher Schaden. Warum wird das nicht ernst genommen?
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anonym kommentierte
Die Möglichkeit, die Besteuerungsart zu wechseln ist sehr wichtig für uns.
Einen neuen Account anzulegen, ohne eine Datenübernahme aller Belege aus der Vergangenheit durchführen zu können, ist für uns leider nicht praktikabel.
Bitte schaffen Sie die Möglichkeit, von Ist- nach Soll-Versteuerung wechseln zu können!
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anonym kommentierte
Absolutes NO GO! ... aber viel schlimmer finde ich den Umgang mit diesem Problem. Da dieses ja offensichtlich bereits seit Jahren bekannt ist.... ich war bis jetzt absoluter Neukunde und werde wechseln. Zusätzlich ermöglicht Lexoffice auch keine Abrechnungsgutschriften.... ebenfalls wohl seit Ewigkeiten bekannt und nicht beseitigt
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anonym kommentierte
Der viele Danke für unsere Anregungen mit dem allgemeinen BlaBla helfen einem Unternehmen leider nicht weiter. Die sind im Bundestag besser aufgehoben. Wir brauchen verlässliche Aussagen und der Fährnis halber auch eine nachvollziehbare Erklärung. Oder geht es nur um mehrfache Anmeldungen, damit der Firmenwert gesteigert werden kann. Kann man denn einen Lösung erwarten oder wenigstens ein Zeitfenster. Ein Erklärung - naja hier verspielen Sie gerade Ihr Vertrauen und Seriosität!
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Nik Maier kommentierte
Es ist wirklich ein unentschuldbares Versäumnis diese Option in der Grundprogrammierung nicht vorgesehen zu haben.
Ein Wechsel auf einen Account ist für mich nicht machbar, habe über 200 Serienrechnungen mit Individuellen Texten die nicht übernommen werden könnten. Ich müsste ja auch sämtliche Rechnungen und Angebote neu schreiben da ich diese nicht mehr duplizieren könnte. Das Ganze nochmal aufzubauen wäre für mich zeitlich gar nicht machbar, dann würde die Firma für Monate stillstehen. Das wäre wie ein Aufbau einer neuen Firma.
Ich werde nun einen Antrag beim Finanzamt für eine weitere Ist-Versteuerung stellen und hoffen das mein Finanzamt dieses unlösbare Problem erkennt. -
anonym kommentierte
Sollte das Investitionschancen Gesetz verabschiedet werden, so steigt die Schwelle für die Umstellung auf 800.000€. Wir können keinen neuen Lexoffice Account anlegen, alle Daten und Belege neu einpflegen um dann wieder alles zurück zu stellen sollte die Schwelle sich ändern.
Es muss möglich sein diese Einstellung frei umzustellen!
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anonym kommentierte
Wir müssen auch auf Grund der Umsatzschwelle die Besteuerungsart wechseln und nun hats uns auch erwischt!
Ich bin grade einfach geschockt!
Wir haben grade zu Jahresbeginn sehr viel zu tun und nun muss ich einen zweiten Lexoffice Account anlegen und bezahlen und alle Daten umständlich dort hineinimportieren nur weil es nicht möglich ist die Einstellung zu ändern?
Das KANN bitte bitte nicht die einzige Lösung sein! Bitte!
Insbesondere weil bei der Ersteinrichtung keinerlei Warnung kommt dass diese Option nur EINMALIG gewählt werden kann!! -
anonym kommentierte
Hallo in die Runde, wieder einer mehr mit dem Problem. Und die Herrschaft von lexoffice hat nach so vielen Jahren noch immer keine Lösung oder will es sicherlich nicht.- Was will man damit erreichen? Gerd ? Okay - dannn aber bitte auch mal ein Angebot . Hat jemand von den Nutzern dafür eine brauchbare Lösung und würde die mir auch verraten - gern auch als Dienstleistung. Vielmehr würde mich aber ein neues Programm interessieren bei dem ich nach wenigen Jahren nicht aufs Maul falle. PS: bin sehr schwer enttäuscht, Viel Werbung, tolle Versprechungen, Funktioniert sonst recht gut, aber einiges geht eben gar nicht!
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anonym kommentierte
Ich war entsetzt als ich jetzt zu Beginn dieses Kalenderjahres den Wechsel der Besteuerungsart nicht speichern konnte. Über 15 Jahre nutzte ich Lexware Buchhalter und dort war es problemlos machbar! Und hier soll es nicht möglich sein ohne einen neuen Account anzulegen???
Das bedeutet für mich das Programm ist ab sofort unbrauchbar da meine Steuerdaten nicht mehr stimmen würden und wenn ich eine Neuanlage (Firma, Mitarbeiter usw.) vornehmen muss, habe ich keinerlei Zeitersparnis sondern Mehraufwand. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein?!? -
Christian Mahnke kommentierte
Liebes LexOffice Team! Mir ist es absolut unverständlich, dass eine essentielle Idee in Bezug auf die Besteuerung seit nunmehr 5 Jahren von Lexoffice einfach ignoriert wird. Technisch kann das ja nicht unmöglich sein, denn andere Softwareanbieter können das ja auch. So ungewöhnlich scheint dieser Fall ja nicht zu sein! Hier sind nun bereits mehrfach Kunden auf dieses Problem gestoßen, mich nun eingeschlossen!
Ab dem 01.01.2022 bin ich von FA verpflichtet worden zukünftig auf SOLLVERSTEUERUNG umzustellen. Als ich das nun in meinen Stammdaten umstellen wollte, kam die große Enttäuschung: Es geht laut Auskunft des Supportes nur mit der Neuerstellung eines anderen Accounts! Im Ernst????? Ich nutze das Programm nun seit über einem Jahr und habe mittlerweile meine gesamte Buchhaltung darauf abgestimmt. Nun soll ich bei einer doch recht banalen Angelegenheit alle Daten mühselig auf einen neuen Account umziehen? Der bestehende Account kann noch nicht einmal von Lexoffice geklont werden.Mir absolut unbegreiflich und veranlasst mich dazu, künftig vielleicht doch auf sevdesk o. ä. umzustellen. Die können das, ohne viel Theater und TammTamm!!
Ach ja: Wozu gibt es diese Ideensammlung, wenn man ein wichtiges Thema hier über 5 Jahre einfach ignoriert? Serviceorientierung sieht für mich deutlich anders aus!! Warum man die Kunden wegen sowas abwandern lässt, hätte ich hier etwas mehr Handlungsinteresse seitens den Verantwortlichen von Lexoffice erwartet.
Übrigens: Das Neuanlegen eines Accounts ist vom Aufwand her genauso als wenn ich einen Anbieterwechsel vornehme. Was meint man bei Lexoffice wohl wozu sich die User entscheiden, wenn man so enttäuscht wurde?
Diese Anregung besteht seit 2016. Danke für gar nichts lieber Support!
(Bearbeitet von admin) -
anonym kommentierte
Mich hat es auch erwischt!
Und ich muss ehrlich sagen ich bin schwer enttäuscht. Ich weiß das LExoffice einfach sein soll und auch wenn es seine Tücken hat, war ich doch sehr zufrieden. Aber das ich nicht von IST auf SOLL-Besteuerung umstellen kann, ist ein wirkliches No-Go! Ich würde verstehen wenn es nicht unterjährig ginge, aber wenigstens beim Jahreswechsel sollte es möglich sein. Es müssten doch nur die offenen Posten neu bewertet werden und umgestellt.
Selbst auf mehrfache Nachfrage ob man nicht von Lexoffice bezahlten Support dafür erhalten könnte, gab es nur eine negative Antwort!
Gerne wäre ich bereit für solche Dienstleistungen außerhalb des Standard ordentlich nach Aufwand zu zahlen, aber das will keiner. Sehr schade!
Auf jeden Fall, sollte dieser Umstand sehr transparent gemacht werden. Mir war es vorher leider nicht bewusst und nun ist Lexoffice unbrauchbar aber auch die Lohnabrechnung läuft dort und diverse Anbindungen zu Dritttools für Reisekosten, Zeiterfassung etc. Auch da muss ich neue Lösungen suchen.Auch wenn die Idee noch wenige Stimmen hat, sollte man hier unbedingt die Dringlichkeit der Idee erkennen und handeln!
Viele Grüße,
Marc -
anonym kommentierte
Wenn ein Unternehmen aufgrund geringem Umsatz initial die IST-Besteuerung eingestellt hat und der Umsatz nun ausreichend steigt, wird man vom FA verpflichtet, SOLL-Besteuerung zu verwenden.
Diese Umstellung ist im Nachhinein nicht mehr möglich.Die Empfehlung, einen neuen Mandanten bzw. ein neues Konto einzurichten, alle Artikel und Kunden zu übertragen etc., stellt einen so enormen Aufwand dar, dass ich nun lieber meinen StB die USt-Meldungen und die gesamte Buchhaltung machen lassen muss, da in Lexoffice natürlich nichts mehr stimmt.
Eine solche Umstellung bei Jahreswechsel wäre für mich essentiell.
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Thomas Hoffmann kommentierte
Jetzt hat es auch mich erwischt. Und auch ich soll zum Umzug gezwungen werden. Völlig unverständlich, Insbesondere da diese Funktion bei Wettbewerbsprogrammen selbstverständlich zur Verfügung steht.
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Markus kommentierte
Liebes Lexoffice Team,
Ihre Antwort empört mich und ich kann und werde diese so nicht akzeptieren. Nachdem wir nun vier Jahre lang Lexoffice genutzt haben und sehr viel Zeit investiert haben um Lexoffice in seiner Gänze zu Verstehen und die Daten zu pflegen teilen Sie uns nun mit, dass wir das Herzstück unserer Unternehmung nicht mehr nutzen können. Und das nur aufgrund eines beim Finanzamt üblichen Vorganges, dass wachsende Unternehmen bei Überschreiten einer Umsatzschwelle von 500.000€ von IST auf SOLL Besteuerung umgestellt werden. Zumindest ein Hinweis, dass diese Einstellung in Lexoffice Irreversibel ist, wäre in Anbetracht der Tragweite dieser Einstellung angebracht.
Ich möchte Sie bitten schnellstmöglich eine Funktion zu implementieren, mit welcher man die Besteuerungsart von IST auf SOLL umstellen kann. Das Setzen eines Datums, ab welchem die Besteuerung gilt, würde die von Ihnen beschriebene Problematik ganz einfach lösen.
Sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich in dieser Sache nicht locker lassen werde bis diese Funktion implementiert ist.
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anonym kommentierte
Hallo Ich habe hierfür eine Lösung gefunden.
Diese heist sevdesk, bietet zwar hier und da auch ein par Nachteile gegenüber Lexoffice, die Daten, wie beispielsweise Produkte, Lieferanten und Kunden lassen sich aber recht einfach importieren.
Dort funktioniert das mit dem Wechsel der Versteuerung!
Lexoffice läuft jetzt noch bis der Steuerberater die Daten für den Abschluss 2019 gezogen hat und dann wird gekündigt. Schade das ein Produkt des Marktführes nicht in der Lage ist so eine grundlegende Funktion bereitzustellen. -
anonym kommentierte
Sehr geehrte Lexoffice-Team,
auch wir sind von unserem lieben Finanzamt hierzu verdonnert worden.
Nachdem ich telefonisch mit Ihrem Service telefoniert habe, wurde mir versprochen dass man sich um eine Lösung bemüht. Nach dem unser Haus keine weitere Info erhalten hat, haben wir erneuten Kontakt zu Ihrem Service gesucht. Leider haben wir zu der unfreundlichsten Beratung die ich je erlebt habe, auch die Nachricht erhalten das zu diesem Thema keine Lösung aus Ihrem Haus erwartet werden kann. Einen neuen Account zu erstellen kommt für mich nur dann infrage, wen es möglich ist, alle Daten zu kopieren einschließlich der erzeugten Belege, Angebote Rechnungsentwürfe und der gestellten Rechnungen.
Wen erwartet werden soll, dass von uns alle Daten neu eingegeben werden und ich zwischen zwei Accounts wechseln soll. Muss ich leider gestehen, das Lexoffice all seine Reize verliert und ich wie die Kritiker zuvor zu einem Konkurrenzunternehmen Wechseln werde.Jedem Wachsenden unternehmen, dass sich das Ziel steckt, die 500k zu erreichen, was wir alle vermutlich anstreben. Wird dieses Problem zukünftig haben.
Ich hoffe jedoch noch intensiv auf eine Verbesserung seitens Lexoffice. Da auch Doppelbuchungen durch ein einmaliges eingreifen durch den Kunden beim Jahreswechsel vermieden werden können und dies ja nicht zu viel erwartet sein kann, wen man uns ja auch einen kompletten Systemwechsel zumutet welcher sich aufwendiger gestalltet.
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anonym kommentierte
Uns hat es auch erwischt! Umstellung von Ist- auf Soll-Versteuerung zum Jahreswechsel 2018/19!
Die Lösung: Neues Kundenkonto angelegt! Stunden um Stunden versucht, die Kontakte, Produkte, Angebote usw. sinnvoll zu überspielen! Leider nicht gelungen! Jetzt sind wir laufend am Springen zwischen den beiden Kundenkonten und übertragen händisch alles in das neue Konto mit Sollversteuerung!!! Das ist Steinzeit!!! Wenn wir nicht den noch größeren Aufwand eines Wechsels zu einem Mitbewerber fürchten würden, würden wir sofort lexoffice auf den Schrott werfen!!!
MfG Stoll-Baumpflege -
anonym kommentierte
Auch mich betrifft das jetzt - bin entsetzt, dass das seit 2017 nicht umgesetzt wird.
Mein Steuerberater hat erreicht, dass ich von Soll auf IST umgestellt werde ... Natürlich kann das jederzeit widerrufen werden.
Ich schiebe das Thema also mal wieder hoch und hoffe, dass noch mehr Leute abstimmen .. make some noise..