Anlagen: Investitionsabzugsbetrag, Hinzurechnungsbetrag, Herabsetzungsbetrag
Im Zuge der Anlagenbuchhaltung und der Anschaffungsplanung sollten unbedingt die Möglichkeiten, die uns das Steuerrecht einräumt, auch eingebaut und nutzbar sein!
Außerdem haben Neukunden evtl. noch eben diese steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten laufen, wenn sie zu Lexoffice kommen, und können dann das Programm nicht richtig nutzen.

Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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manuel.hanen kommentierte
Ich möchte eine Ansparabschreibung erfassen. Die Rückstellung erfolgte 2012. Die Auflösung 2015.
Bei einer Ansparabschreibung werden 40% im Rückstellungsjahr und 60% nach der Anschaffung auf die gewöhnliche Abnutzungsdauer abgeschrieben. Dies ist nicht abbildbar. -
T. Waelde kommentierte
Ja, das gehört unbedingt dazu! Wie kann ich denn einen Investitionsabzugsbetrag verbuchen? Danke für die Info!
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Leo kommentierte
sehr wichtig, sonst kann ich als neukunde meine bestehende Buchhaltung nicht weiterführen. Gibt es momentan eine Möglichkeit das irgendwie zu umgehen. Ich habe 3 Investitionsabzugsbeträge am laufen und müsste diese auch mit aktuellen Anschaffungen verrechnen. Irgendjemand tips?
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anonym kommentierte
Nutzung der Sonderabschreibungen §7 ESTG sollten integriert werden.
Sowohl für die Anschaffungen unter Ausnutzung des IAB oder sonstige Sonder-AFA