Umsatzsteuersätze für Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Umsatzsteuersätze sollten auch manuell eingegeben werden können, wir als Gartenbau Unternehmen habe für selbst erzeugte Pflanzliche Waren einen Steuersatz von 10,7%, für Sägerei- oder Landwirtschaftliche Produkte gibt es noch unterschiedlichere Steuersätze.
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ingrun.h.hacke kommentierte
Unbedingt verfügbar machen!!! Ich denke lexoffice ist praxisorientiert?!? Kann doch nicht so schwer sein die Steuersätze zu berechnen - und die Positionierung in den USt-Voranmeldungen sind doch ganz einfach. Also: Wenn praxisorientiert, dann bitte sofort umsetzen....
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anonym kommentierte
Eine Auswahl von weiteren Steuersätzen, die per Gesetz definiert und festgelegt wurden, sollten auch innerhalb von Lexoffice, entweder optional aktivert oder gleich auswählbar sein. Der Steuersatz von 10,5% tritt ja nicht nur innerhalb von Geschäften innerhalb der Land- und Fortwirtschaft ein, sondern genauso wenn ein Unternehmen Waren oder Diensteistungen aus der Land- und Fortwirtschaft bezieht!
Das Lexoffice-Team sollte hier das Konzept als mobile Buchhaltungssoftware nochmals überdenken und Feedback dazu geben, weshalb es nicht umgesetzt wird. -
anonym kommentierte
Hallo Lexoffice ,
Mein Vater ist Viehkaufmann und kann lexoffice nicht nutzen weil der Steuersatz fehlt .
Wir haben auch öfter mal Rechnungen mit dem Steuersatz :
Erdbeeren , Spargel etc .
Es ist wirklich für alle Gastronomen und viele anderen sehr schade . -
anonym kommentierte
Was kann so schwierig an einem zusätzlichen Steuersatz sein? Ich habe es mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu tun.
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anonym kommentierte
Für die Einfuhrumsatzsteuer benötigen wir häufig die Angabe von 100% MwSt, andere Nutzer benötigen z.B. 5,5% für Holz.
Im Code dürfte dies nicht schwer umzusetzen zu sein, würde uns das Leben aber ungemein erleichtern.
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anonym kommentierte
Ich möchte beipflichten und ergänzen: Für manche Posten benötige ich einen Umsatzsteuersatz von 100% (Beispiel Einfuhrumsatzsteuer).
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anonym kommentierte
Muss ich meinem Vorgänger bei pflichten. Ich habe auch viele Rechnung die ich leider nicht mit 5,5 % buchen kann. Wäre schön wenn man das ändern könnte !
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Christian Wieczorek kommentierte
Sorry, aber nochmals das Thema Steuern:
Die Steuersätze müssen ergänzt werden, z.B. auch um den Steuersatz 10,7 %. Dieser kommt zum Tragen, wenn Waren eines landwirtschaftlichen Betriebes bezogen werden... Sonst würde es nur die Alternativen geben: Geschäftsbeziehung mit Lieferanten beenden oder auf andere Software umsteigen. -
anonym kommentierte
Ich habe des öfteren Eingangsrechnungen die mit 5,5 % Umsatzsteuer ausgewiesen sind. Bei der jetzigen Erfassung der Eingangsbelege kann man aber nur 19%, 7% oder keine Umsatzsteuer auswählen. Es wäre schön wenn diese kleine Änderung oder Ergänzung noch umgesetzt wird ansonsten ist die Belegerfassung für meinen Betrieb kaum nutzbar, da diese Belege nicht korrekt erfasst werden können.
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anonym kommentierte
Auch wir benötigen dringend einen Steuersatz von 10,7%
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anonym kommentierte
Ich stehe ebenfalls vor dem Problem, dass ich Rechnungen mit einem Steuersatz von 10,7% buchen muss. Diesbezüglich ist das System noch nicht wirklich ausgereift.
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anonym kommentierte
Ich schließe mich dieser Meinung An - es ist echt notwendig hier weitere Optionen zu haben. Ich war die ersten Monate echt begeistert von Lexoffice... aber in der Praxis wirkt es immer limitierter. Hoffe hier bald Besserung oder wir müssen das System wechseln. Z.B. Dekoration (wenn aus Forstwirtschaft z.T. 10,7% oder 5,5%) Wenn das Unternehmen ein Tannenbaum in die Geschäftsräume stellt und diesen Absetzten will kann an dieser Stelle die MwSt nicht erfasst werden. Sehr nachteilig!!!
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anonym kommentierte
Ich arbeite als Gartenbauunternehmen seit 2 -3 Monaten mit Lexoffice. Jetzt ist der Moment gekommen, dass Pflanzenbestellungen einzubuchen sind und ich muss feststellen, dass dies nicht geht mit Lexoffice....Das kann doch nicht wahr sein! Jetzt kann ich mich wieder nach einem anderen Softwareprogramm umschauen mit allen noetigen Konsequenzen wie Einarbeitungszeit, Uebertragen der Daten, Erstellen des Briefkopfes etc... Ich bitte das Team von Lexoffice die Option flexibeler Mehrwertssteuersaetze innerhalb der naechsten 4 Wochen zuzufuegen ansonsten werde ich mich von Lexoffice mit einem schlechten Nachgeschmack trennen muessen (was Schade waere, da es ansonsten ein Top Programm ist!). Ich hoffe auf Resonanz, Einsehen und Action seitens Lexoffice! Vielen Dank!
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anonym kommentierte
10,7 % muss unbedingt als Steuersatz eingefuehrt werden und zwar schnellstmoeglich! Es ist ja fast laecherlich, dass ein so proffesionelles Buchhaltungsprogramm diese einfach zu programmierende und zugleich absolut notwendige Funktion noch nicht enthaelt.
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anonym kommentierte
Das Fehlen notwendiger Mehrwertsteuersätze ist ein Ausschlussgrund für die Verwendung von Lexoffice.
Das betrifft nicht nur die, Rechnungen aus dem Ausland verbuchen müssen, sondern auch die, die Rechnungen von pauschalierenden Land- oder Forstwirten bekommen (5,5%)Sollte das nicht zeitnah behoben werden, muss ich mich leider von Lexoffice wieder verabschieden, da ich Rechnungen mit 5,5% MwSt. zu verbuchen habe.
Nachdem das Problem schon seit 2013 bekannt ist, kann man es einfach nur als schwach bezeichnen, dass es noch nicht behoben ist.