anonym
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Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierte10,7 % muss unbedingt als Steuersatz eingefuehrt werden und zwar schnellstmoeglich! Es ist ja fast laecherlich, dass ein so proffesionelles Buchhaltungsprogramm diese einfach zu programmierende und zugleich absolut notwendige Funktion noch nicht enthaelt.
Ich arbeite als Gartenbauunternehmen seit 2 -3 Monaten mit Lexoffice. Jetzt ist der Moment gekommen, dass Pflanzenbestellungen einzubuchen sind und ich muss feststellen, dass dies nicht geht mit Lexoffice....Das kann doch nicht wahr sein! Jetzt kann ich mich wieder nach einem anderen Softwareprogramm umschauen mit allen noetigen Konsequenzen wie Einarbeitungszeit, Uebertragen der Daten, Erstellen des Briefkopfes etc... Ich bitte das Team von Lexoffice die Option flexibeler Mehrwertssteuersaetze innerhalb der naechsten 4 Wochen zuzufuegen ansonsten werde ich mich von Lexoffice mit einem schlechten Nachgeschmack trennen muessen (was Schade waere, da es ansonsten ein Top Programm ist!). Ich hoffe auf Resonanz, Einsehen und Action seitens Lexoffice! Vielen Dank!