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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Das Fehlen notwendiger Mehrwertsteuersätze ist ein Ausschlussgrund für die Verwendung von Lexoffice.
    Das betrifft nicht nur die, Rechnungen aus dem Ausland verbuchen müssen, sondern auch die, die Rechnungen von pauschalierenden Land- oder Forstwirten bekommen (5,5%)

    Sollte das nicht zeitnah behoben werden, muss ich mich leider von Lexoffice wieder verabschieden, da ich Rechnungen mit 5,5% MwSt. zu verbuchen habe.

    Nachdem das Problem schon seit 2013 bekannt ist, kann man es einfach nur als schwach bezeichnen, dass es noch nicht behoben ist.

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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