OSS/MOSS: Umsatzsteuer für elektronische Leistungen an EU Privatkunden
Lexoffice unterstützt nicht die seit dem 01.01.2015 gültige neue Gesetzeslage zur Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen für EU-Privatkunden.
Hier muss statt dem MwSt-Satz des Verkäufers der MwSt-Satz des Herkunftlandes des Käufers zugrundegelegt werden. Also z.B. den Mehrwertsteuer Satz aus Italien, falls der Käufer meiner elektronisch/online vertriebenen Software aus Italien stammt. Das habe ich aber bei der manuellen Rechnungserstellung aber nicht hinbekommen, weil die Mehrwertsteuer-Sätze nur 0%/7%/19% vorschlagen aber nicht die des Ziellandes (z.B. Italien, Griechenland, UK, ...).
Betroffen sind Geschäfte, die Unternehmer, Anbieter oder Shops mit privaten Kunden (B2C) schließen. Voraussetzung ist, dass es sich um „elektronisch erbrachte Leistungen“ handelt:
Das sind zum Beispiel:
- Hosting-Angebote
- Streaming-Angebote
- Kostenpflichtige Mitgliederportale
- Betreiber von Online Datenbanken
- Downloads von Filmen oder Musik
- Anbieter digitaler Bilder oder E-Books
- Betreiber von Online Verkaufsplattformen
Also ziemlich viele Geschäftsbereiche.
Hier gibt es mehr Informationen:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/e-commerce-faq-umsatzsteuer-elektronische-leistungen-2015/
https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Steuerrecht/Umsatzsteuer/eu-verordnung-zum-mini-one-stop-shop-moss-
http://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/umsatzsteuer-bei-elektronische-dienstleistungen_186_268808.html
http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/8019-neue-umsatzsteuer-2015.html
Was in Lexoffice gebraucht wird:
- die Möglichkeit solche Umsätze sauber zu buchen (damit die USt. korrekt bleibt und nicht verfälscht wird)
- die Möglichkeit einfach Rechnungen dafür erstellen, wo der USt.-Satz des Landes des Käufers automatisch eingefügt wird, wenn das Produkt/die Leistung als "elektronische Dienstleistung" gekennzeichnet wird
- ein Report der MOSS-Umsätze um die zusammenfassende Meldung (ZM) beim BZSt abgeben zu können

Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Funktion zum OSS-Verfahren steht Ihnen von nun an zur Verfügung.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
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Tobias Heß kommentierte
Welche Möglichkeiten gibt es denn, um in die UST-Voranmeldung, Rechnungen aus dem Ausland trotzdem mit einzubeziehen?
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Thomas Wengenroth kommentierte
Hallo, auch wir brauchen das dringend! Wie soll man solche Rechnugnen sonst auch nur annähernd korrekt erstellen? Ich habe mir Collmex auch anfgesehen. Außer diesem Punkt ist Lexoffice wirklich weit überlegen. Geben Sie doch wenigstens die Möglichkeit einen eigenen Steuersatz festzulegen. Das mit jeweils einem eigenen Konto kann doch nicht das große Problem sein?
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anonym kommentierte
Ich bestelle Ware in den Niederlanden und brauche daher die Option 21 % !
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Marco Kuhl kommentierte
Würde ich ebenfalls begrüßen. Ich persönlich weiß nämlich nicht, wie ich es sonst buchen soll. Gibt es denn im Moment eine Möglichkeit, dass generell mit Lexoffice zu zu regeln? Laut dem Lexoffice Support, ist das MOSS Verfahren auch für die Zukunft nicht geplant. Einziges Programm was ich derzeit kenne ist Collmex. Dort kann man alle Buchungen problemlos dem Steuersatz zuordnen. Collmex wirkt aber sehr kompliziert und ist nicht so "Idiotensicher" wie Lexoffice. Das ist derzeit der einige Grund, wieso ich Lexoffice nicht mehr nutze.
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anonym kommentierte
Auch ich halte die Implementierung von abweichenden ausl. MwSt-Sätzen unbedingt für wünschenswert. Bei Zulieferung von Materialien zur Weiterverarbeitung im Ausland gibt es kein reverse charge - Verfahren
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anonym kommentierte
Bitte unbedingt bei Beleg erfassen eine Steuersatzeingabe ermöglichen, da ich Lieferanten aus dem Ausland habe und diese eine MwSt von 21 % haben
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anonym kommentierte
Nutze jetzt seit Anfang des Jahres diese Software und muss bei so vielen Punkten Umwege und Notlösungen nutzen. Jetzt war ich auf Reise in Dänemark und habe dort einige Dinge für mein Büro gekauft. Wie soll ich diese nun verbuchen? Überlege ernsthaft, wieder zu meiner Excel-Liste zurückzukehren.
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anonym kommentierte
Liebes Team von lexoffice, ich bitte auch dringend darum dieses umzusetzen, das Programm ist sonst unbrauchbar für mich! Vielen Dank
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anonym kommentierte
Wir sind im Grenzgebiet zu Luxembourg. Eine variable Gestaltung der MwSt. und Vorsteuersätze wäre sehr hilfreich. Laut Umsatzsteuer-Zahlasten sind die Positionen 52, "Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens" und 46,"Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmens" doch vorhanden.
Oder gibts doch eine Möglichkeit? -
anonym kommentierte
Das muss unbedingt umgesetzt werden sonst ist diese Programm für mich unbrauchbar
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anonym kommentierte
Bitte umsetzen!
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info kommentierte
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Dieses Thema ist nun seit
04. Juli 2013 (!!) - siehe oben...
bekannt und noch immer nicht in der mittelfristigen Planung? Das ist wirklich traurig. Schließlich ist der Grenzüberschreitende Verkehr auch nicht erst seit 2013 bekannt.
Ich hoffe sehr, dass hier schnell an der Umsetzung gefeilt wird.
Aber es gibt nicht nur Tadel sondern auch Lob. Das Programm ist an sich sonst verständlich und gut aufgebaut und erleichtert mir tatsächlich täglich meine Arbeit.
Beste Grüße,
Jens Hannewald
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anonym kommentierte
Auch meine starke Unterstützung für die Umsetzung dieser Idee. Ohne ein No-Go!
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anonym kommentierte
Kann ich nur unterstützen. In unserer Branche ist 10,7% ein sehr geläufiger MwSt.-Satz.
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anonym kommentierte
Benötige ich auch dringend - auch für Eingangsbelege wäre das dringend nötig!
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anonym kommentierte
Ich denke auch gerade über einen Wechsel nach, weil ich viele Positionen, insbesondere AdWords und Amazon-AWS, nicht buchen kann, weil die "Reverse-Charge" -Methode bei Einkäufen aus dem Ausland fehlen.
In einem vereinten Europa sollte diese Funktion nicht fehlen.
Schade eigentlich. Ansonsten bin ich mit allen Funktionen von Lex-Office hoch zufrieden gewesen. Doch der Wechsel wird wohl für mich zwingend notwendig sein.
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anonym kommentierte
Ich wohne direkt an der Niederländischen Grenze und kaufe ca. 45 % aller Waren dort ein. . Es kann doch nicht so schwer sein, eine manuelle Änderung einzuführen. ich will auch gerne selbst den Prozentsatz dort eintragen. darunter würde dann auch nicht eine weitere Berechnung verändert werden müssen. an dieser Stelle ist ja sogar mal unser Finanzamt fortschrittlicher. In einem Europa sollte das wirklich nicht fehlen dürfen.
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anonym kommentierte
Leider ein Grund mehr sich von diesem Programm wieder zu verabschieden. Wie Herr Rösch sehr treffend bemerkte leben wir in Europa. Paypal und KK fehlen ebenso. Damit ist das PRogramm eigentlich nur für die Belegablage gut geeignet aber ansonsten leider unzulänglich.
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anonym kommentierte
Würde ich sehr begrüßen. Brauche das fast täglich.
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Dennis Hilpmann kommentierte
Im Ernst, Umsetzung zur Zeit nicht vorgesehen? Bis hierhin fand ich lexoffice gut, aber das ist ja wohl ein nogo! Das zu implementieren dauert nun wirklich nicht lange. Da muss ich mir wohl was anderes suchen, schade.