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2 gefundene Ergebnisse
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739 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Funktion zum OSS-Verfahren steht Ihnen von nun an zur Verfügung.
Viele Grüße
Katja@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten -
784 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
da lexoffice über keine POS Kasse (Registrierkasse) verfügt, kann die Kasse in lexoffice lediglich wie ein Kassenbuch geführt werden.
Das Kassenbuch ist als Handkasse oder Portokasse gedacht und erfüllt nicht die Ansprüche und Zertifizierungen einer elektronischen Registrierkasse.
Eine Quittungsvorlage finden Sie hier: https://www.lexoffice.de/service/quittung/Viele Grüße
Finance-Team@lexofficeanonym unterstützt diese Idee ·
Leider ein Grund mehr sich von diesem Programm wieder zu verabschieden. Wie Herr Rösch sehr treffend bemerkte leben wir in Europa. Paypal und KK fehlen ebenso. Damit ist das PRogramm eigentlich nur für die Belegablage gut geeignet aber ansonsten leider unzulänglich.