Belege nach 8 oder 10 Jahren löschen vereinfachen
Ich bin verpflichtet, meine Belege nach 8 oder maximal 10 Jahren zu löschen, wenn die Aufbewahrungspflicht endet. Dieses Löschen könnte vereinfacht oder verkürzt werden.
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anonym
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Wenn die Aufbewahrungspflicht vorüber ist, bin ich nicht berechtigt, weiterhin Daten zu speichern. Das verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung und sollte bei Haufe bekannt sein.
Es muss auf einfachem Weg möglich sein, Belege zu löschen, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Am Besten gleich jahresweise.