steuerfreie Rechnungen für alle Kunden zulassen um Ausfuhrlieferungen auswählen zu können.
Nach einer Umsatzsteuerprüfung bemängelt unser Finanzamt die Verbuchung unserer steuerfreien Beförderungsleistung nach § 4 UStG. Diese müssten genau wie die Ausfuhrlieferungen auf das Konto 4120 und in der UST-Voranmeldung in Kennziffer 43 deklariert werden. Bei Kunden die außerhalb der EU sitzen, kann man das problemlos über die Option "steuerfreie Rechnungen zulassen" und Umstellung der Rechnung auf Ausfuhrlieferung lösen, so dass auf dem Konto 4120 richtig verbucht wird und die Erlöse der UST-Voranmeldung in Ziffer 43 deklariert werden. Bei inländischen Kunden geht das allerdings nicht. Im Transport- und Logistikgewerbe ist es aber üblich inländische Transportaufträge zwischen 2 deutschen Unternehmen unter steuerfreier Beförderungsleistung nach § 4 Nr. UStG abzuwickeln und sich UST-frei zu belasten. Wir bitten um Freischaltung der Option "steuerfreie Ausfuhrlieferungen" auch bei deutschen und europäischen Unterhemen freizuschalten. Andererseits laufen die Umsätze auf das Konto Erlöse 4200 und erzeugen damit falsche Buchungssätze sowie falsche Umsatzsteuervoranmeldungen.
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anonym kommentierte
Ich habe als Heilberuf großteils, aber nicht ausschließlich, steuerfreie Umsätze (Kto 4200).
Manche Leistungen fallen jedoch nicht unter den Heilberuf, sondern laufen als Umsatz für Kleinunternehmer (Kto 4185).
Dies ist auch in der Steuererklärung separat auszuweisen!!!
Diese Trennung muss aktuell für die EÜR händisch erfolgen da Lexoffice keine Möglichkeit der Umsatzzuordnung bietet. Weder anhand des Kunden noch anhand der Leistung noch manuell in der Rechnungserstellung.