anonym
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9 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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21 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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13 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteHabe das selbe Problem.
Bin grundsätzlich als Heilberuf von der Ust befreit, aber leiste eben auch Beratungsleistungen die somit unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
Die ist in der Steuererklärung differenziert auszuweisen ist aber scheinbar mit Lexoffice nicht möglich... Wirklich schwachanonym unterstützt diese Idee · -
12 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Ich habe als Heilberuf großteils, aber nicht ausschließlich, steuerfreie Umsätze (Kto 4200).
Manche Leistungen fallen jedoch nicht unter den Heilberuf, sondern laufen als Umsatz für Kleinunternehmer (Kto 4185).
Dies ist auch in der Steuererklärung separat auszuweisen!!!
Diese Trennung muss aktuell für die EÜR händisch erfolgen da Lexoffice keine Möglichkeit der Umsatzzuordnung bietet. Weder anhand des Kunden noch anhand der Leistung noch manuell in der Rechnungserstellung.