mehrere Umsatzarten erfassen können
es geht darum, verschiedene Umsatzarten (z.B. umsatzsteuerfrei, umsatzsteuerpflichtig) getrennt voneinander/auf unterschiedlichen Konten erfassen zu können.
Beispiel 1: Ein Kleinunternehmer erbringt grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG und zusätzlich umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG. Hier ist es wichtig im Nachhinein feststellen zu können, wie hoch der jeweilige Umsatz im Jahr war um die Einhaltung der Grenzen nach §19 Abs. 3 UStG überprüfen zu können. Dies soll gewährleistet werden, ohne jede Rechnung einzeln überprüfen oder separate Excel-Listen führen zu müssen.
Beispiel 2: Für die USt-Voranmeldung (ggf. durch Steuerberater/in) ist es erforderlich, gewissen Umsätze separat in der USt-Voranmeldung auszuweisen bzw. nach Art der Umsatzsteuerfreiheit zu unterscheiden. Hierfür wünsche ich mir in Lexoffice eine Möglichkeit, die direkt auf entsprechende Konten bucht.

-
anonym kommentierte
Geht mir ähnlich als Heilprakikerin. Ich würde gerne Umsätze buchen und trennen können nach der Art der Umsatzsteuerbefreiung (Heilbehandlungen nach §4 Nr. 14 oder weitere Leistungen nach Kleinunternehmerregelung nach §19), die Umsätze gehen dann ja auch auf verschiedene Konten. Momentan müsste ich mich jedes Mal am Rechner einloggen, in den Einstellungen die Art und Bezeichnung der Umsatzsteuerbefreiung ändern, was bei täglicher Rechnungsstellung super aufwändig und fehleranfällig ist. Schreibe die Rechnung sonst immer direkt in der App.
Hier wäre es z.B. sinnvoll, wenn man verschiedene Arten der USt Befreiung in den Einstellungen hinterlegen könnte (mit entsprechender Beschreibung) und dann bei der Rechnungserstellung die relevante Art einfach auswählen kann (und der Umsatz dann dementsprechend verbucht wird).
Das betrifft vermutlich nur eine kleine Anzahl an Lexoffice-Kund:innen, aber für uns ist es umso umständlicher. -
anonym kommentierte
genau das gleiche Problem bei meinen Mandanten! Wäre wirklich absolut erforderlich in der Auswertung
-
anonym kommentierte
Habe das selbe Problem.
Bin grundsätzlich als Heilberuf von der Ust befreit, aber leiste eben auch Beratungsleistungen die somit unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
Die ist in der Steuererklärung differenziert auszuweisen ist aber scheinbar mit Lexoffice nicht möglich... Wirklich schwach