Kleingewerbe und Heilmittelerbringer
In einer Praxis welche in den Grenzen des Kleingewerbes aktiv ist, werden sowohl Einnahmen für Heilmittelverordnungen, nach §4 UStG frei von USt als auch reguläre Leistungen die nicht USt befreit wären verbucht. Die Einnahmen aus den Heilmittelverordnungen fallen nicht unter den Umsatz als Kleingewerbetreibender. Aktuell kann in Lexoffice nicht dazwischen unterschieden werden. Richtig und wichtig wäre es deshalb wenn Einnahmen aus Heilmitteln extra verbucht werden könnten und auch als solche ausgewiesen werden können. Dies betrifft bei größeren Betrieben auch der Fall wenn kein Kleingewerbe mehr betrieben wird und es Einnahmen mit USt gibt und Einnahmen aus Heilmitteln die weiterhin USt frei bleiben-
In LexOffice fehl hier meines Erachtens eine passende Lösung, zumindest konnte der Support keine benennen.
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anonym kommentierte
Da stimmt ich voll zu. Als Selbstständiger habe ich gleichmehrere Umsatzsteuerbefreiungen, die ich so nicht in lexoffice darstellen kann. Ich möchte Erlöskonten selbst betiteln und ihnen USt Paragrafen zuordnen können, wie ich es brauche.