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Auch ich arbeite als Heilpraktikerin für Psychotherapie und habe 2 Unternehmungen. Das eine ist als Gewerbe (noch Kleinunternehmerregelung), das andere als Heilberuflerin angemeldet.
Für meine Coaching-Kunden kann ich die Rechnungen in Lexware erstellen.Nun musste ich feststellen, dass dieses für meine heilberufliche Tätigkeit nicht so einfach möglich ist, weil mir das System die Rechnung automatisch unter Einnahme als Kleinunternehmer bucht.
Das ist sehr unbefriedigend, weil ich nur mit einem Buchungssystem arbeiten möchte.
I
ch würde mir eine Möglichkeit wünschen, mit der ich vor der Buchung wählen könnte, welcher Kategorie die Einnahme zugeordnet werden soll.Dieses wird bei Rechnungen, die ich außerhalb des Systems, z.B. für meine ausländischen Klienten erstelle, abgefragt. Es wäre wünschenswert, wenn diese Möglichkeit geschaffen würde.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie führe ich aus steuerrechtlichen Gründen 2 Unternehmungen. Eines als Gewerbe (noch Kleinunternehmerregelung), das andere ist als Heilberuflerin angemeldet. Für jede Unternehmung habe ich jeweils ein Lexware-Konto.
Für meine Coaching-Kunden (Gewerbe) kann ich die Rechnungen in Lexware erstellen und die Einnahmen werden unter Einnahmen nach Kleinunternehmerregelung gebucht.
Für meine heilberufliche Tätigkeit bucht das System die Lexware-Rechnungen ebenfalls automatisch unter Einnahme als Kleinunternehmer. Eine Umstellung auf "Einnahme gemäß §4 Nr.14 UStG" muss ein Steuerberater vornehmen.
Das erzeugt erhebliche Kosten, welche nicht nötig wären, wenn es dahingehend eine Wahlmöglichkeit bei der Buchung gäbe.
Ich rege eine Wahlmöglichkeit an, mit der vor der Buchung gewählt werden kann, welcher Kategorie die Einnahme zugeordnet werden soll.
Dieses wird bei Rechnungen, die ich außerhalb des Systems, z.B. für meine ausländischen Klienten erstelle, abgefragt.
Es wäre wünschenswert, wenn diese Möglichkeit auch für in Lexware erstellte Rechnungen (mit den Vorteilen der automatischen Vergabe von RE-Nummern etc.) geschaffen würde.