Kleingewerbe und Heilmittelerbringer
In einer Praxis welche in den Grenzen des Kleingewerbes aktiv ist, werden sowohl Einnahmen für Heilmittelverordnungen, nach §4 UStG frei von USt als auch reguläre Leistungen die nicht USt befreit wären verbucht. Die Einnahmen aus den Heilmittelverordnungen fallen nicht unter den Umsatz als Kleingewerbetreibender. Aktuell kann in Lexoffice nicht dazwischen unterschieden werden. Richtig und wichtig wäre es deshalb wenn Einnahmen aus Heilmitteln extra verbucht werden könnten und auch als solche ausgewiesen werden können. Dies betrifft bei größeren Betrieben auch der Fall wenn kein Kleingewerbe mehr betrieben wird und es Einnahmen mit USt gibt und Einnahmen aus Heilmitteln die weiterhin USt frei bleiben-
In LexOffice fehl hier meines Erachtens eine passende Lösung, zumindest konnte der Support keine benennen.

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anonym kommentierte
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie führe ich aus steuerrechtlichen Gründen 2 Unternehmungen. Eines als Gewerbe (noch Kleinunternehmerregelung), das andere ist als Heilberuflerin angemeldet. Für jede Unternehmung habe ich jeweils ein Lexware-Konto.
Für meine Coaching-Kunden (Gewerbe) kann ich die Rechnungen in Lexware erstellen und die Einnahmen werden unter Einnahmen nach Kleinunternehmerregelung gebucht.Für meine heilberufliche Tätigkeit bucht das System die Lexware-Rechnungen ebenfalls automatisch unter Einnahme als Kleinunternehmer. Eine Umstellung auf "Einnahme gemäß §4 Nr.14 UStG" muss ein Steuerberater vornehmen.
Das erzeugt erhebliche Kosten, welche nicht nötig wären, wenn es dahingehend eine Wahlmöglichkeit bei der Buchung gäbe.Ich rege eine Wahlmöglichkeit an, mit der vor der Buchung gewählt werden kann, welcher Kategorie die Einnahme zugeordnet werden soll.
Dieses wird bei Rechnungen, die ich außerhalb des Systems, z.B. für meine ausländischen Klienten erstelle, abgefragt.
Es wäre wünschenswert, wenn diese Möglichkeit auch für in Lexware erstellte Rechnungen (mit den Vorteilen der automatischen Vergabe von RE-Nummern etc.) geschaffen würde. -
anonym kommentierte
Da stimmt ich voll zu. Als Selbstständiger habe ich gleichmehrere Umsatzsteuerbefreiungen, die ich so nicht in lexoffice darstellen kann. Ich möchte Erlöskonten selbst betiteln und ihnen USt Paragrafen zuordnen können, wie ich es brauche.