Beleg nach Zuweisung bearbeiten
Es gibt Stift und Mülleimer zur Auswahl, wenn man einen zugewiesenen Beleg anklickt. Dann kommt die Bemerkung, dass Bearbeiten und Löschen nur funktioniert, wenn die Zuweisung storniert wird. Ich schließe also das Fenster, storniere das Ganze, suche dann irgendwo in irgendwelchen Miniaturen nach dem Beleg, dessen Zuordnung ich verloren habe, finde ihn vermutlich nicht so schnell wieder (keine Lupe), bearbeite ihn dann und suche danach den Umsatz wieder, um ihn neu zuzuordnen? What's the point?
Entweder sollte der Beleg bzw. dessen Beschreibung, Nummer, Datum etc. nachträglich noch bearbeitet oder gelöscht werden können
oder die Stornierung kann von dort aus direkt bestätigt werden und die Bearbeitungsmaske öffnet sich automatisch, so dass die Zuweisung nach der Bearbeitung direkt wieder hergestellt werden kann.
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anonym kommentierte
Auszahlung vom Gocardless zum Beispiel mit dem Betrag 2031,74€ insgesamt 45 Belege aber wurden 44 Belege zugeordnet! danach darf man nicht mehr zugeordnete Belege bearbeiten Bzw. 45. Belege zuordnen!
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Markus Weiß kommentierte
Mir würde ergänzend hierzu noch einfallen, dass man immer wieder Lieferanten hat, die auf Vorkasse bestehen und aber nur eine Auftragsbestätigung bis dahin rausgeben. Dies zum Beispiel auch der Fall bei Hotel-Buchungen über Booking. Hierbei wäre toll, wenn man im Nachgang einen weiteren Beleg ergänzend hochladen kann - nämlich die Rechnung, die gerne im Folgemonat kommt.
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anonym kommentierte
Ich habe mich schon oft darüber geärgert, dass eine einmal gebuchte Eingangsrechnung nicht mehr bearbeitet werden kann, sobald die Zahlung zugewiesen ist. Das Programm geht dann automatisch davon aus (lt. "Alarm-Meldung"), dass man den Beleg löschen möchte.
Es passiert oft genug, dass z.B. Lexoffice die Belegnummer nicht korrekt erkennt (beim Einlesen) oder man im Bemerkungsfeld wichtige Infos eintragen möchte oder man sich bei der Auswahl des Steuersatzes vertan hat.
Dann muss umständlich die Zahlung gelöscht, die Änderung vorgenommen und wieder die Zahlung zugewiesen werden.Das nimmt zu viel Zeit in Anspruch und widerspricht dem Motto von LexOffice "schnell & einfach" !
Daher muss hier die Bearbeitung so lange möglich sein, bis man z.B. die Umsatzsteuer-VA für den Vormonat abgeschickt hat !
Danach sollte der Beleg immer noch aufrufbar sein, um zumindest noch das Bemerkungsfeld für Notizen zu nutzen (dieses ist schließlich nicht steuerrelevant !)
Bei anderen Programmen ist das Bearbeiten, bzw. Aufrufen eines gebuchten Beleges sogar noch nach dem Jahresabschluss möglich. Also warum nicht auch bei LexOffice?