Gesetzliche Grundlagen
Es sollte für ein Buchhaltungsprogramm grundlegend sein, seine Nutzer im Betrieb zu unterstützen. Gerade habe ich bei der Bankbeleg-Zuordnung für die Cloudnutzung von Software nach Softwaremiete gesucht und drei Ergebnisse erzielt: Lizenzen und KOnzessionen | Lizenzen und Konzessionen §13b | Lizenzen und Konzessionen Drittland §13b. Was also nehmen? Drittland - vermutlich alles, was nicht BRD ist - scheidet aus. Aber die Unterscheidung zwischen ohne und mit §13b ... auch Google weiß nichts konkretes... DIES IST MEINE IDEE: Es sollte normal sein, dass ZUMINDEST die rechtliche Bezugsquelle in Kurzform notiert ist, also bespielsweise AO für Abgabeordnung, oder EStG für Einkommenssteuergesetz oder UStG für Umsatzsteuergesetz. Alles andere disqualifiziert LexOffice - sorry, aber das gehört zu den "basics"!!!