Arbeitszimmer
Viele haben Arbeitszimmer. In Lexoffice kann ich diese Kosten als "Privatentnahmen" buchen, kann aber nicht den "nicht abziehbaren Anteil" buchen.
-
anonym
kommentierte
Laut Beschluss des FG Hessen besteht eine fortlaufende Aufzeichnungspflicht für die Kosten des Arbeitszimmers: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/aufzeichnungspflichten-bei-haeuslichem-arbeitszimmer_166_628080.html
-
Fridolin
kommentierte
Es sollte unbedingt möglich sein die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zu buchen und in der EÜR zu berüksichtigen
-
anonym
kommentierte
Hallo, ich bin Selbstständig, habe mich daher für Lexoffice entschieden,da es die Rechnungen etc. toll verwalten kann.
Jedich kann ich bisher nicht mein Arbeitszimmer abrechnen. Es gibt keine Möglichkeit. Ich bin selbstständig, kann auch in meiner Wohnung ein Arbeitszimmer haben und das habe ich auch. Doch wie kann ich die monatlichen Kosten buchen.
Es geht nicht um homeoffice pauschale, NEIN - ich habe ein häusliches Arbeitszimmer; bin selbstständig und kenne die Bedingungen.
-
anonym
kommentierte
Lexware empfiehlt, dass die Homeoffice-Pauschale aus Sicherheitsgründen unbedingt "getrennt von allen anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet bzw. auf ein eigenes Konto gebucht werden": https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/homeoffice-pauschale-fuer-unternehmer-voraussetzungen-und-steuerliche-vorteile/#empfohlene-aufzeichnungen-zur-homeoffice-pauschale
-
anonym
kommentierte
Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sollten dringend in LexOffice aufgenommen werden. Spätestens bei den anteiligen Stromkosten hat man Mwst. gezahlt, die man wieder beim Vorsteuerabzug berücksichtigen muss - am Ende stimmen EÜR in LexOffice und in Elster einfach überhaupt nicht mehr überein.
Das verwirrt und kompliziert alles extrem. -
anonym
kommentierte
Ich erstelle einen Eigenbeleg für das Häusliche Arbeitszimmer (mit allen Berechnungen etc.) und buche den zur Zeit dann als Raumkosten. Bezahlt von privat. Muss ich halt bloß drann denken, dass dann in der EÜR wieder umzugliedern in die richtige Zeile. Besser wäre es, wenn man es gleich richtig machen könnte.
-
anonym
kommentierte
Ich stimme den Kommentaren vollständig zu. Die Buchung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer mit der Möglichkeit, entsprechende Belege/Berechnungen anzufügen oder sogar in LexOffice zu erzeugen wäre sehr sinnvoll!
-
anonym
kommentierte
Hallo, es gibt in der amtlichen EÜR die Zeile 70 (Pos. 162, 172) "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer". Warum gibt es in lexoffice doch kein entsprechendes Konto "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)" 4288/6348 (SKR 03/04) bzw. "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil)" 4289/6349 (SKR 03/04)?
-
anonym
kommentierte
Das Finanzamt möchte eine detaillierte Darstellung für die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer.
-
Divad
kommentierte
Konto 4288 SKR03 fehlt in Lexoffice Komplett. Ich verstehe nicht warum ein Konto einfach fehlt...
-
anonym
kommentierte
Sinnvoll wäre es vor allem, wenn man das häusliche Arbeitszimmer generell buchen könnte. Das dürfte süätestens seit Corona massiv an Bedeutung gewonnen haben. Wir bräuchte unbeschränkt absetzbare Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer.